Inhalte mit dem Schlagwort „Bio“

08. Juni 2021

Nachbehandeltes arsenhaltiges Rohwasser darf nicht als „Bio-Mineralwasser“ beworben werden

grünes Biosiegel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 28/2021 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.04.2021, Az.: 6 U 200/19

Sofern Mineralwasser mit einem so hohen Arsenanteil gefördert wird, dass es den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht genügt und deshalb nachbehandelt werden muss, darf es nicht als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ beworben werden. Der Verbraucher erwarte bei einem mit dem Zusatz „Bio“ bezeichneten Mineralwasser nicht nur, dass es deutlich reiner sei als herkömmliche Mineralwasser, sondern auch unbehandelt, da es von Natur aus bestimmte Reinheitserfordernisse erfülle. Dies liegt gerade nicht vor, wenn das geförderte Rohwasser zunächst zur Anbindung des Arsens durch Mangansand geleitet werden muss. In diesem Fall sei die Verwendung von auf die „Bio Qualität“ des Mineralwassers bezogenen Werbeaussagen und Gütesiegeln irreführend und damit wettbewerbswidrig.

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08. Januar 2019

Angabe der Kontrollbehörde bei Verkauf von Bio-Lebensmitteln im Internet

grünes Bio Siegel
Urteil des OLG Celle vom 11.09.2018, Az.: 13 W 40/18

Werden Lebensmittel im Internet unter der Bezeichnung „Bio“ angeboten, ist die Codenummer der entsprechenden Kontrollbehörde anzugeben. Diese Information ist für den Verbraucher von erheblichem Interesse für die Entscheidungsfindung zum Kauf eines biologisch zertifizierten Produkts; die Nichtangabe dieser Information stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Nicht erforderlich ist es hingegen, die Codenummer in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Angebot oder sogar direkt auf der Produktangebotsseite anzugeben. Es genügt, wenn die Angabe beispielsweise auf einer verlinkten Seite erfolgt.

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26. Juni 2018

Zur Zertifizierungspflicht betreffend Online-Händler im Hinblick auf den Handel mit BIO-Produkte

Schild mit der Aufschrift "Bio" und Gemüseauswahl drumherum
Urteil des BGH vom 29.03.2018, Az.: I ZR 243/14

Eine direkte Abgabe von Erzeugnissen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 durch Unternehmer an Endverbraucher oder -nutzer im Sinne von § 3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz setzt voraus, dass die Abgabe unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers oder -nutzers erfolgt.

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30. Mai 2017

Wein darf unter Umständen auch mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelrückständen noch als „Bio-Wein“ beworben werden

Weinglas und Wintrauben vor Weinberg
Urteil des VG Koblenz vom 15.03.2017, Az.: 2 K 885/16.KO

Stammt ein Wein aus ökologischer Produktion, so darf er grundsätzlich auch mit dem Zusatz „Bio“ beworben werden. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn Verdachtsproben Rückstände von im Ökoland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aufweisen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich um Proben handelt, die aus der Mitte von kleinen oder Kleinstparzellen gewonnen wurden und die ökologisch bewirtschafteten Rebflächen von konventionellem Weinbau umgeben sind. Denn anhand dieser Vorgehensweise lassen sich per se keine aussagekräftigen Ergebnisse erzielen. Notwendig wäre dafür eine Proben-Entnahme aus der Mitte größerer Parzellen.

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24. Juni 2014

Verwechslungsgefahr zwischen Wort-/Bildmarken BioGourmet und GOURMET Bio

Beschluss des BPatG vom 16.04.2014, Az.: 29 W (pat) 547/13

Zwischen den Wort-/Bildmarken BioGourmet und der GOURMET Bio besteht trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der älteren Marke BioGourmet Verwechslungsgefahr, da beinahe Zeichenidentität zwischen beiden besteht und es am erforderlichen visuellen Abstand der jüngeren Marke fehlt.

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20. September 2012

Werbung mit „Biomineralwasser“ zulässig

Pressemitteilung Nr. 149/12 des BGH vom 13.09.2012, Az.: I ZR 230/11 Das Bewerben von „Biomineralwasser“ ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es ist denkbar, dass ein Mineralwasser die gesetzlichen Grenzwerte für Rückstände und Schadstoffe nur wenig unterschreitet. Bleibt ein als „Biomineralwasser“ bezeichnetes Mineralwasser deutlich darunter und ist es somit tatsächlich reiner, darf dieses Qualitätsmerkmal auch explizit beworben werden.
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18. September 2012

Bio ist nicht gleich Bio

Urteil des OLG Hamm vom 27.03.2012, Az.: I-4 U 193/11 Das OLG Hamm entschied im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, dass das Mittel „Bio-Oil“ nicht weiter unter diesem Namen beworben bzw. vertrieben werden darf. Vorliegend gelangte das OLG (im Unterschied zur Vorinstanz) zu der Auffassung, in der Bezeichnung „Bio-Oil“ läge eine irreführende Werbung. Denn der Verbraucher gehe aufgrund der Silbe „Bio“ davon aus, dass das betreffende Mittel zumindest zur Hälfte aus natürlichen Inhaltsstoffen zusammengesetzt sei und nur zu geringen Teilen, wenn überhaupt, chemisch-industrielle Stoffe enthielte.
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25. November 2011

Kein Siegel für „Biokristall“

Urteil des OLG Nürnberg vom 15.11.2011, Az.: 3 U 354/11

Das Bewerben und Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser unter der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" ist zulässig, insoweit sich das Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch unterscheidet, dass es sich im Hinblick auf Gewinnung und Schadstoffgehalt von normalem Mineralwasser abhebt. Unzulässig ist die Kennzeichnung mit einem „Bio-Mineralwasser“-Kennzeichen, wenn es sich um einem dem Ökokennzeichen nachgemachte Kennzeichnung handelt.
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