Biopatentrichtlinie: neurale Vorläuferzellen, menschliche Embryonen und Patente
Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07
Der BGH legt im Rahmen eines Streites über Patente auf menschliche embryonale Stammzellen dem EuGH mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem möchte der BGH geklärt wissen, ob unter den Begriff "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" auch eine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung fällt.