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09. Juli 2010

Keine Irreführung bei unbekannten Kennzeichen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.06.2010, Az.: 6 U 53/10

Im Gegensatz zu einer Verwechslungsgefahr im Markenrecht setzt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung bei der Benutzung eines fremden Kennzeichens (§ 5 II UWG) voraus, dass eine Verwechslungsgefahr tatsächlich besteht. Eine solche ist jedoch nur bei einer gewissen Bekanntheit des betroffenen Kennzeichens des Mitbewerbers gegeben.
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