Unzulässige Werbung mit „Unbegrenzt Internet Surfen“
Urteil des LG Kiel vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12
Die Werbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Internet Flat 500" und "Unbegrenzt Internet Surfen" ist irreführend, wenn der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Surfgeschwindigkeit nach dem Erreichen von 500 MB auf eine für den Kunden faktisch unbrauchbare Downloadgeschwindigkeit gedrosselt wird.