Inhalte mit dem Schlagwort „Blogger“

09. April 2021

OLG Köln zu Influencer-Werbung

Eine blonde Frau sitzt vor einer Kamera und testet Kosmetikprodukte
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2021, Az.: 6 U 103/20

Das OLG Köln hat festgestellt, dass Instagram-Beiträge einer Influencerin, die mit sogenannten „Tap-Tags“ versehen sind, als geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG einzustufen sind, da das Posten der streitgegenständlichen Beiträge vorwiegend der Förderung von Absatzzwecken diene. Die Influencerin finanziere ihre Tätigkeit durch Gegenleistungen von Unternehmen und hoffe durch das Posten auch auf künftige Kooperationen mit Unternehmen, weshalb eine Förderung von Absatzzwecken anzunehmen sei. Da in diesem Fall eine zu Werbezwecken erfolgte Veröffentlichung vermutet wird, hätten die streitgegenständlichen Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen, auch wenn die Influencerin für die Beiträge keine Gegenleistung erhalten hat.

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17. November 2016

Ehrenschutz: Wiedergabe der Aussage eines Dritten im Internet

Mann schreibt Blog auf Laptop
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.10.2016, Az.: 16 W 57/16

Ein Blogger haftet für eine wiedergegebene Beurteilung nicht, wenn die Veröffentlichung auf einer privilegierten Quelle beruht und dies im Beitrag deutlich wird. Schon aus der äußeren Form kann sich nach dem maßgeblichen Verständnis eines Durchschnittslesers ergeben, dass es sich lediglich um eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung handelt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Blogger die Äußerung eines Dritten als Zitat kenntlich macht. Durchaus kann in der Wiedergabe der Aussage eines Dritten aber auch eine eigene Äußerung des Zitierenden vorliegen, nämlich dann, wenn sich dieser den Inhalt der fremden Äußerung erkennbar zu eigen macht.

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03. September 2012

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Pressemitteilung des BMJ vom 29.08.2012 Gewerblich arbeitende Suchmaschinenbetreiber sowie Anbieter von Diensten, die Internetinhalte ähnlich einer Suchmaschine bereitstellen, sollen zukünftig an die Verlage für die Nutzung von Presseerzeugnissen ein Entgelt bezahlen. Damit erhalten Presseverleger für ihre online angebotenen Verlagserzeugnisse ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Nutzung für nicht gewerbliche Anbieter sowie Verbraucher soll jedoch weiterhin kostenlos bleiben.
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18. August 2011

Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich

Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2011, Az.: 27 O 335/11

Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.
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