Inhalte mit dem Schlagwort „Bösgläubigkeit“

19. März 2021 Kommentar Top-Urteil

Kurz und schmerzlos: Nike verliert im Streit um „nike.dev“

Statue der Siegesgöttin Victoria
Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 16.02.2021, Case No. D2020-3067

Was für den Sportartikelhersteller Nike wie ein klarer Fall aussah, endete in einer Niederlage vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) – denn der Antragsgegner hatte göttliche Hilfe. Nike verließ sich vollständig auf seine Markenrechte und versäumte es, die Besonderheiten des UDRP-Verfahrens zu beachten. Der zur Entscheidung berufene amerikanische Jurist schmetterte den Antrag ab. Die Domain bleibt beim ursprünglichen Inhaber.

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19. August 2019 Kommentar

Angebliche Tochtergesellschaft „O2 Sports“ ändert nichts: O2 Worldwide Ltd. erstreitet o2.company

O2 Symbol
Entscheidung vor der WIPO im UDRP-Verfahren vom 10.04.2019, Case No. D2019-0124

Im Streit um die Domain „o2.company“ zog der Domaininhaber den Kürzeren und musste schlussendlich dem Übertragungsgesuch der O2 Worldwide Ltd. nachkommen. In einer Gesamtbetrachtung fiel die Entscheidung eindeutig zugunsten der Klägerin aus, ein zwischenzeitliches Verkaufsangebot floss in die Bewertung nicht mehr ein. Dem Beklagten gingen am Ende die Argumente aus oder er konnte bereits vorgebrachte nicht abschließend beweisen.

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20. April 2018 Kommentar

“ado.com” und “ade.com” – Wie derart ähnliche Domainnamen im UDRP-Verfahren zu gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen führen können

Modell Domain Endung .com
Kommentar zu den UDRP-Verfahren vom 01.02.2018, WIPO-Case No. D2017-1661 und vom 12.02.2018, Claim Number: FA1711001760774

Das WIPO Arbitration and Mediation Center sowie das National Arbitration Forum hatten in zwei sehr ähnlichen Verfahren darüber zu entscheiden, ob eine 3-Zeichen-Domain jeweils herauszugeben ist oder nicht. Eine einheitliche Entscheidung war indes nicht zu erreichen. Während die Domain „ado.com“ aufgrund unglaubwürdigen Vortrags der Gegenseite übertragen werden muss, scheiterte ein amerikanisches Unternehmen mit seiner Beschwerde um die Domain „ade.com“. Besonders bitter in diesem Zusammenhang ist, dass es den Domainnahmen ganz offensichtlich unfreiwillig verloren hat, was jedoch nicht automatisch einen Übertragungsanspruch begründen kann.

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22. Mai 2013

Markeneintragung von „Spekulationsmarken“ unzulässig

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.02.2013, Az.: 6 U 126/12 Sog. „Spekulationsmarken“ sind rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig. Solche liegen vor, wenn eine Vielzahl von Marken ohne ernsthaften Benutzungswillen angemeldet werden, um die Benutzung durch andere Markeninhaber auf unlauterer Weise zu behindern. Dabei kann sich die Behinderung auch auf noch nicht bekannte Dritte beziehen.
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30. Oktober 2012

Ampelmännchen darf Marke sein

Beschluss des BPatG vom 27.09.2012, Az.: 27 W (pat) 31/11 Trotz der Bekanntheit der Figur und deren weiterer regionalen Verwendung im Straßenverkehr, besteht kein Schutzhindernis der markenmäßigen Verwendung des ehemaligen DDR-Ampelmännchens. Da die Markeninhaberin die Marke auch ernsthaft und angemessen nutzt, ist eine bösgläubige Nutzung nicht ersichtlich.
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22. September 2011

BEFA wird nicht gelöscht

Beschluss des BPatG vom 05.09.2011, Az.: 27 W (pat) 72/10 Eine Marke wird bösgläubig angemeldet, wenn es dem Anmelder von vornherein nur oder hauptsächlich darum geht, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören. Wenn nicht die Störung eines Mitbewerbers, sondern die Förderung der eigenen Wettbewerbssituation im Vordergrund steht, liegt keine bösgläubige Anmeldung vor. Die zeitlichen Abläufe einer Anmeldung können den Schluss zulassen, dass die Anmeldung der Marke lediglich zur Pflege und zum Schutz der Wahrung der Herkunftsfunktion der Dienstleistungen sowie zur Sicherung der wirtschaftlichen Betätigung vorgenommen wurde.
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21. Dezember 2010

Markenlöschung aufgrund Bösgläubigkeit

Beschluss des BPatG vom 30.08.2010, Az.: 30 W (pat) 61/09 Die Löschung einer eingetragenen Marke wegen Bösgläubigkeit des Markenanmelders setzt voraus, dass die Marke rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgte und das Verhalten des Anmelders wettbewerbswidrig erscheint. Dafür ist es nicht ausreichend, dass die Anmeldung der Marke in dem  Wissen erfolgte, dass bereits ein Dritter den selben Markennamen ohne eingetragenen Kennzeichenschutz nutzt.
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13. Januar 2010

Bösgläubige Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 22.12.2009, Az.: 25 W (pat) 224/03

Wer ein Marke anmeldet nur um diese für Lizensierung oder Veräußerung an Dritte anstatt für den eigenen Vertrieb zu gebrauchen, kann bei der Markenanmeldung als bösgläubig angesehen werden. Nach der Meinung des Bundesgerichtshofes ist es gerechtfertigt das Handeln des Markenanmelders als Zuwiderhandlung gegen die anständigen Gepflogenheiten des Gewerbes und als rechtsmissbräuchlich zu klassifizieren, wenn er die Marke lediglich dazu anmeldet, um Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. Es entspricht nicht der Funktion des Markenrechts, eine Markenanmeldung durchzuführen um die Marke dann nicht zu benutzen, sondern mit ihr Geld zu verdienen. Bei einem Markenbeschwerdeverfahren hat normalerweise jeder Beteiligte die Kosten selbst zu tragen; bei einer bösgläubigen Anmeldung ist es aber im Regelfall billig, dem Anmelder die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
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08. Januar 2010

Keine selbstlose Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 30.12.2009 Az.: 25 W (pat) 76/05

Eine Werbeagentur handelt bösgläubig, wenn sie eine ausländische Marke im Inland in der Absicht registriert, Parallelimporteuren das Nutzen dieser Marke zu untersagen. Hier darf unterstellt werden, dass die Marke nicht als Teil einer Vorratsregistierung, sondern mit dem Grundgedanken des Weiterverkaufs an einzelne Dritte erworben wurde. Die Aussage der altruistischen Reservierung des Markennamens um den Wettbewerb zu fördern kommt nicht gegen die Vermutung an, dass mit der Registrierung wirtschaftliches Interesse verfolgt wird.
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09. Juni 2009

Bösgläubigkeit bei Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 22.05.2009, Az.: 26 W (pat) 32/08

Bei der Anmeldung einer Marke liegt Bösgläugigkeit vor, wenn der Anmelder bereits zu diesem Zeitpunkt positive Kenntnis von der Absicht erlangt hat, dass ein anderer, der den Markennamen im Ausland erfolgreich nutzt, sich in Deutschland mit der Marke platzieren will. Im vorliegenden Fall wurde die Kenntnis aus der Aufnahme von Vertriebsverhandlungen zwischen den Parteien gefolgert.

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