Wettbewerbswidrige Verzehrgutscheine
Urteil des LG Wuppertal vom 29.01.2013, Az.: 11 O 86/12 Ein Verzehrbon eines Cafés, das an eine Spielhalle angegliedert ist, stellt einen Verstoß gegen das spielstättenrechtliche Zuwendungsverbot dar, wenn im Rahmen der Gesamtdarstellung des Gutscheins nicht eindeutig zu identifizieren ist, ob für eine Leistung des Cafés oder des Casinos geworben wird.
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