Inhalte mit dem Schlagwort „Bonitätsauskunft“

16. Dezember 2022

Schufa Werbung bei bloßer Datenkopie unzulässig

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Urteil des OLG Dresden vom 15.11.2022, Az.: 14 U 849/22

Das Bewerben mit den Angaben SCHUFA*®-Bonitätsauskunft benötigt?“ und/oder „Antragsassistent für kostenlose SCHUFA*®-Bonitätsauskunft" eines Produkts ist irreführend, wenn das Produkt nur die für eine Fremdvorlage erforderlichen Informationen, nicht aber sämtliche bei der Schufa gespeicherten Daten, gegenüber Dritten offenbart. Das OLG Dresden begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass bei den Verbrauchern durch die Werbung der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, bei der Werbenden die SCHUFA-Bonitätsauskunft und nicht bloß eine Datenkopie erhalten zu können.

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15. Juli 2020 Kommentar

Domain „schufa-anwalt.de“ verletzt Markenrechte und wird abgeschaltet

Schufa-Eintrag im Wörterbuch
Kommentar zum Urteil des LG München I vom 25.06.2020, Az.: 17 HK O 3700/20

Das LG München I untersagt einem Bonner Anwalt die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de im Rahmen seiner Internetpräsenz. Die Verwendung stelle eine Markenrechtsverletzung dar und es könnte der falsche Eindruck entstehen, es bestünden Geschäftsbeziehungen zwischen besagtem Anwalt und der Schufa. Tatsächlich ist jedoch genau das Gegenteil der Fall: Der Jurist bietet Rechtsbeistand bei fehlerhaften Einträgen bei der Auskunftei.

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25. Februar 2014

Zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die SCHUFA

Urteil des BGH vom 28.01.2014, Az.: VI ZR 156/13

a) Ein durch eine Bonitätsauskunft der SCHUFA Betroffener hat gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die den Kunden der Beklagten mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen.

b) Die sogenannte Scoreformel, also die abstrakte Methode der Scorewertberechnung, ist hingegen nicht mitzuteilen.

c) Zu den als Geschäftsgeheimnis geschützten Inhalten der Scoreformel zählen die im ersten Schritt in die Scoreformel eingeflossenen allgemeinen Rechengrößen, wie etwa die herangezogenen statistischen Werte, die Gewichtung einzelner Berechnungselemente bei der Ermittlung des Wahrscheinlichkeitswerts und die Bildung etwaiger Vergleichsgruppen als Grundlage der Scorekarten.

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