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03. August 2016

10.000 EUR Streitwert bei urheberrechtswidrigem Verkauf von Bootleg-Album angemessen

Fan filmt mit Handy auf einem Konzert
Beschluss des OLG Hamburg vom 30.10.2014, Az.: 5 W 118/13

Ein Streitwert von 10.000 Euro bei urheberrechtswidrigem Angebot einer sogenannten Bootleg-DVD, also eines nicht offiziell veröffentlichten bzw. von den Inhabern der Leistungsschutzrechte nicht autorisierten DVD-Bildtonträgers (hier: insgesamt 14 urheberrechtlich geschützte Titel einer Musikgruppe), über eine Internethandelsplattform ist nicht zu hoch bemessen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer von der fehlenden Lizenz nichts wusste, also gutgläubig handelte, da durch den Vertrieb illegal aufgenommener Tonträger die wirtschaftlichen Interessen insbesondere bekannter Musikgruppen erheblich beeinträchtigt werden.

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