Inhalte mit dem Schlagwort „BPatG“

13. Januar 2010

Kein Spiel mit „FreeLotto“

Beschluss des BPatG vom 08.12.2009, Az.: 33 W (pat) 135/07

Die Inhaberin der Marke "FreeLotto" hat erfolglos Beschwerde gegen die Löschung der Marke erhoben. Der Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft und sie habe eine beschreibende Funktion, so das BPatG. Der Markenname, der aus geläufigen Begriffen besteht und eine verständliche Gemeinaussage vermittelt, begründe eine Schutzfähigkeit auch nicht durch die verwendete Binnengroßschreibung der Marke. Des Weiteren ist der Markenname aufgrund der gewissen Unschärfe und des allgemeinen Sinngehalts schutzunfähig. Die Argumentation der Markeninhaberin, "FreeLotto" sei aufgrund seiner Eigenschaft als Fantasiebegriff nicht beschreibend und außerdem mehrdeutig, teilte das BPatG nicht. Unter dem Begriff der Unterscheidungskraft ist zu verstehen, dass die Marke geeignet sein muss, Waren oder Dienstleistungen einem Unternehmen zuzuordnen und sie von anderen Unternehmen zu differenzieren.
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13. Januar 2010

„EASTSIDE BERLIN“ vs. „East Side Gallery“

Beschluss des BPatG vom 08.01.2010, Az.: 29 W (pat) 18/09 Die Inhaber der Marke "EASTSIDE BERLIN" waren der Ansicht die zeitlich später eingetragene Marke "East Side Gallery" würde sich von "EASTSIDE BERLIN" nicht hinreichend unterscheiden und legten daher Widerspruch ein. Das BPatG teilte diese Ansicht jedoch nicht: Zwar erkannten die Richter die gleichen Elemente "EASTSIDE" und "East Side". Doch die beiden Marken unterscheiden sich durch ihre abweichenden Wortbestandteile "Gallery" und "BERLIN" klanglich, schriftbildlich und begrifflich. Eine Verwechslungsgefahr wurde nicht bejaht und somit die Beschwerde zurückgewiesen.
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07. Januar 2010

AWODIS neben WODIS

Beschluss des BPatG vom 5.10.2009, Az.: 27 W (pat) 95/08

Die Wort- Bildmarken "WODIS" und "AWODIS" sind nicht verwechslungsfähig. Bei Wort- Bildmarken kommt es sowohl auf den Markentext als auch auf die bildliche Gestaltung an. Der Wortbestandteil der Wort- Bildmarke "AWODIS" ist bereits durch das vorangestellte "A" prägnant. Zudem wird die Wort- Bildmarke "WODIS" mit einer auffälligen Darstellung eines Hochhauses kombiniert, wohingegen bei "AWODIS" der Schriftzug im Vordergrund steht.
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05. Januar 2010

„BACKHOME“

Beschluss des BPatG vom 04.12.2009, Az.: 30 W (pat) 50/09 Im Beschluss vom 04. Dezember 2009 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass die Beschwerde gegen die internationale Marke "BACKHOME" nicht begründet ist. Gerügt wurde die angeblich fehlende Unterscheidungskraft der Marke sowie dass "BACKHOME" kein beschreibender Begriffinhalt entnommen werden könne. Das sah das BPatG jedoch anders: Die deutsche Übersetzung "zurück zu Hause" sei für ein System zur Ortung und Rückführung von Lebewesen durch eintragungs- und schutzfähig.
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22. Dezember 2009

Keine Marke „Uni-Recht“

Beschluss des BPatG vom 20.07.2009, Az.: 27 W (pat) 56/09

Der Gesamtbegriff "Uni-Recht" weist nach dem Bundespatentgericht nicht die für eine Eintragung als Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf. Der Markenname sollte unter anderem für die Waren und Dienstleistungen "Druckereierzeugnisse" im Sinne von "einfarbig" angemeldet werden. In ihrer Gesamtheit eignet sich die Bezeichnung "Uni-Recht" jedoch auch ohne weiteres zur inhaltlichen Beschreibung von medialen Produkten, die sich in irgendeiner Form mit dem Thema Recht und Universität beschäftigen. Eine beschreibende Marke ist aber nicht eintragungsfähig.
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17. Dezember 2009

Markenname „My World“

Beschluss des BPatG vom 14.10.2009, Az.: 29 W (pat) 134/05 Das Bundespatentgericht sieht die Wortfolge "My World" als hinreichend unterscheidungskräftig an und lässt daher eine Eintragung dieses Markennamens für die Dienstleistungsbereiche "Werbung" (insbesondere Fernsehwerbung,...) und "Marktforschung und -analyse" zu. Leistungen einer Werbeagentur werden nicht durch das beworbene Produkt charakterisiert. Daher kann die Wortfolge "My World" in ihrem Marktauftritt als betrieblicher Herkunftshinweis dienen. Zudem kann man "My World" nicht als allgemeine Werbebotschaft oder als Sachhinweis auf ein individuelles Themenangebot einordnen. Daher besteht nach dem BPatG bei "My World" die Möglichkeit die Wortfolge als schlagwortartigen Hinweis auf einen bestimmten Dienstleistungserbringer und als Mittel zur Unterscheidung von anderen Dienstleistungserbringern aufzufassen.
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