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29. Oktober 2014

Der Buchtitel „You&Me“ verstößt nicht gegen die Marke „You&Me“

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 20.08.2014, Az.: 3 O 1565/14

Der Buchtitel „You&Me“ verstößt nicht gegen die eingetragene Marke „You&Me“, da der Titel keine markenmäßige Benutzung darstellt. Eine markenmäßige Benutzung liegt nur vor, wenn der Titel als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird. Dient er aber lediglich der inhaltlichen Beschreibung des Buches oder als Unterscheidungsmittel zu anderen Werken, wird eine Marke nicht verletzt. Anders ist dies bei periodisch erscheinenden Werken, da hier der Titel oftmals als Hinweis auf einen bestimmten Verlag verstanden wird.

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