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Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2010 auf 0,12 %
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.06.2010
Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 weiterhin bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Juni diesen Jahres gültigen Satz erneut unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit unverändert 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2009 nur 0,12 %
Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2009 bis zum 31.12.2009 beträgt nur 0,12 Prozent. Bis zum 30.06.2009 lag er noch bei 1,62 Prozent. Damit erreicht er den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.