Inhalte mit dem Schlagwort „Bundesdatenschutzgesetz“

09. April 2019 Top-Urteil

Videoüberwachung von Patienten in Arztpraxis ist nicht zulässig

Überwachungskamera
Pressemitteilung Nr. 22/2019 zum Urteil des BVerwG vom 27.03.2019, Az.: 6 C 2.18

Die Videoüberwachung einer Arztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengeren Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit. Nach § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen die Wahrnehmung der Interessen des Privaten nicht überwiegen. Demnach könnte eine Videoüberwachung berechtigt sein, wenn dargelegt werden kann, dass der Betrieb der Praxis auf die Videoüberwachung angewiesen ist oder die angebrachte Kamera dem Schutz vor Straftaten in der Praxis dienen soll.

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15. Juli 2019

Haftpflichtversicherer darf Gutachten zu Überprüfungszwecken weitergeben

Tastatur Datenschutz
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.02.2019, Az.: 11 U 114/17

Wird nach einem Unfall ein Sachverständigengutachten erstellt, so darf die einstandspflichtige Versicherung dieses Gutachten zusammen mit den Lichtbildern an ein von ihr beauftragtes Unternehmen weitergeben, um die Kalkulation überprüfen zu lassen. Außerdem dürfen die Daten der versicherten Person und des Fahrzeuges gespeichert werden. Hierbei ist auch die Auftragsdatenverwaltung zulässig.

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15. Mai 2018

Vertrieb apothekenpflichtiger Produkte über Handelsplattform rechtswidrig

Tabletten auf einem Löffel mit Medikamentenverpackungen im Hintergrund
Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 28.03.2018, Az.: 3 O 29/17

Die Veräußerung apothekenpflichtiger Produkte über eine Handelsplattform (hier: Amazon) verletzt datenschutzrechtliche Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei der Bestellung solcher Medikamente fallen personenbezogene Daten an, die Hinweise auf Krankheiten oder Gesundheitszustände des Kunden geben könnten. Dabei handelt es sich gem. § 3 Abs. 9 BDSG um besondere Arten personenbezogener Daten. Diese dürfen nur mit vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen oder von Personen verarbeitet werden, die der ärztlichen oder sonstigen Geheimhaltung unterliegen. Diese Voraussetzungen sind beim Vertrieb über eine Handelsplattform nicht gegeben.

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30. Oktober 2017

Fahrerbewertungsportal datenschutzrechtlich unzulässig

Bewertungssmileys
Pressemitteilung zum Urteil des OVG NRW vom 19.10.2017, Az.: 16 A 770/17

Das Internetportal „www.fahrerbewertung.de“, auf welchem das Fahrkönnen einzelner Verkehrsteilnehmer unter Angabe des Kfz-Kennzeichens bewerten werden kann, verstößt in der derzeitigen Ausgestaltung gegen Datenschutzrecht. Für einen Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz muss die Plattform dafür Sorge tragen, dass nur noch nach vorheriger Registrierung der jeweilige Halter des Pkw auf dieser Seite die dort abgegebenen Bewertungen einsehen kann. Da es sich bei den Bewertungen um personenbezogene Daten handelt, überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bewerteten.

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13. Oktober 2017

Bei Drogenscreening: Einwilligung im datenschutzrechtlichen Sinne muss schriftlich erfolgen

Failed Drug Test Result
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.06.2017, Az.: 1 Rb 8 Ss 540/16

Die Durchführung eines Drogenscreenings und die Weitergabe der daraus resultierenden Ergebnissen an den Arbeitgeber des Untersuchten, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Betroffenen. Liegt eine solche Einwilligung dem das Drogenscreening durchführenden Arzt nicht vor, erhebt dieser unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und handelt bei Weitergabe ordnungswidrig.

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01. Juli 2016

Arbeitgeber darf Browserverlauf von Angestellten kontrollieren

Laptop Lupe
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15

Ein Arbeitgeber darf den Browserverlauf des Dienstrechners eines Arbeitnehmers ohne Vorankündigung und ohne dessen Einwilligung überprüfen und die daraus gewonnenen Daten zum Gegenstand einer außerordentlichen Kündigung machen. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, da das Bundesdatenschutzgesetz die Auswertung der Verlaufsdaten zur Missbrauchskontrolle gestattet.

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15. Juni 2016

Zur Zulässigkeit der Datenweitergabe im Rahmen eines Treuhandverhältnisses

Paragraphenzeichen ist vor Ordner mit Aufschrift "Datenschutz" abgebildet
Beschluss des BGH vom 22.02.2016, Az.: II ZR 48/15

Die Weitergabe von Namen und Anschriften der Treugeber einer Fondsgesellschaft an Mitgesellschafter bzw. Mittreugeber ist mit § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vereinbar, wenn die Treugeber bei Erhebung ihrer Daten wussten, dass dies zum Zwecke der Durchführung des Gesellschaftsvertrags geschieht, sodass eine konkludente Zweckbestimmung vorliegt, welche den Erfordernissen des § 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG genügt.

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09. Februar 2016

Dash-Cam Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls darf als Beweis verwertet werden

Dashcam
Urteil des AG Nürnberg vom 08.05.2015, Az.: 18 C 8938/14

Die mittels einer im Fahrzeug angebrachten Dash-Cam aufgenommene Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls unterliegt nicht einem Beweisverwertungsverbot. Selbst wenn man einen Verstoß gegen § 6 b BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) annehmen wollte, führt ein solcher nicht zur Unverwertbarkeit der Aufnahme. Vorliegend ist auch kein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz gegeben, da dieses lediglich einen Schutz gegen die unzulässige Verbreitung, nicht jedoch gegen die Herstellung von Abbildungen gewährt. Zudem dürfen für Zwecke der Rechtspflege Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten öffentlich zur Schau gestellt werden, worunter auch die Verwendung einer Videoaufzeichnung zur Rekonstruktion eines Unfallhergangs fällt.

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07. Oktober 2014

Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Bürogebäudes kann datenschutzrechtlich zulässig sein

Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2014, Az.: 11 LC 114/13

Die Videoüberwachung im Bereich des Eingangs und der Treppenaufgänge eines Bürogebäudes als öffentlich zugängliche Räume im Sinne des § 6b Abs. 1 BDSG und die vorübergehende Speicherung der angefertigten Aufnahmen ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie etwa der Verhinderung von Straftaten, dient.

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17. September 2014

Keine mutmaßliche Einwilligung für E-Mail-Werbung für Fortbildung

Urteil des AG Leipzig vom 18.07.2014, Az.: 107 C 2154/14

Bei einem Rechtsanwalt kann aus der berufsrechtlichen Verpflichtung zur Fortbildung gem. § 43a Abs. 6 BRAGO keine mutmaßliche Einwilligung zum Versand von E-Mail-Werbung für Fortbildungen hergeleitet werden. Es ist ausschließlich Sache des Rechtsanwalts, wie und auf welcher Weise er sich fortbildet. Bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch genügt es im Übrigen, wenn aus den Umständen konkludent ersichtlich ist, ob eine Datenübermittlung an einen Dritten stattgefunden hat oder nicht.

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