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27. Oktober 2010

Bezeichnung „Bundesdruckerei“ im Firmennamen irreführend

Beschluss des BGH vom 11.02.2010, Az.: I ZR 154/08

Die Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen kann irreführend und damit wettbewerbswidrig sein, da der Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass die Bundesrepublik Deutschland zumindest Mehrheitsgesellschafterin ist. Zudem folgert der Verkehr, dass das Unternehmen über eine besonders verlässliche Bonität verfügt. Liegt dies nicht vor, ist die Verwendung der Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen rechtswidrig.
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