Inhalte mit dem Schlagwort „Bundesgerichtshof“

23. August 2019

Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Inhaber stellt Urheberrechtsverletzung dar

Grauer Museumsraum mit drei grauen Leinwänden
Urteil des BGH vom 21.02.2019, Az.: I ZR 15/18

Die Zerstörung eines Kunstwerks kann eine Urheberrechtsverletzung bedeuten und damit Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zur Folge haben. Die Vernichtung einer Kunstinstallation als urheberrechtlich geschütztes Werk stellt die schärfste Form einer „anderen Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG dar. Die Vorschrift bezweckt, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk zu schützen. Dieses Urheberpersönlichkeitsrecht spricht dafür, dass der Urheber grundsätzlich auch eine Zerstörung seines Werks verbieten kann. Zur Feststellung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten Interessen des Urhebers an seinem Werk zu gefährden, muss eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks erfolgen.

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16. Mai 2018

Haftungsausschluss umfasst zu erwartende Eigenschaften

Überschwemmter Kellerraum in dem Möbel und Gegenstände schwimmen
Urteil des BGH vom 19.01.2018, Az.: V ZR 256/16

a) Zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten darf, zählen auch Angaben (hier: zu der Trockenheit eines Kellers) in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer selbst erstelltes Exposé oder um ein Maklerexposé handelt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 7).

b) Ein Haftungsausschluss für Sachmängel umfasst auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 12). Hierauf kann sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

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27. April 2018

Prozessuale Kostenerstattungspflicht umfasst über RVG-Vergütung hinausgehende Vergütungsvereinbarung nicht

Geldbündel vor Richterhammer
Beschluss des BGH vom 24.01.2018, Az.: VII ZB 60/17

a) Die unterliegende Partei trifft keine prozessuale Kostenerstattungspflicht nach § 91 ZPO gegenüber der obsiegenden Partei bezüglich einer von dieser gemäß § 3a RVG vereinbarten Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt.

b) Eine vom Rechtsanwalt im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Anschlussdeckung zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung löst, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge bis 30 Mio. € entfällt, keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch aus.

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28. Juli 2011 Kommentar Top-Urteil

BGH zur Zulässigkeit von fremden Markennamen als Keywords in Google AdWords

Eine Lupe vor dem Wort "Keywords" in roten Buchstaben
Kommentar zum Urteil des GBH vom 13.01.2011 – Az.: I ZR 125/07

Die Verwendung von fremden Marken als Keywords in Werbeanzeigen bei Google AdWords ist in der Judikatur seit jeher stark umstritten. Erst im März 2010 hatte der Europäische Gerichtshof nach Vorlage durch den Bundesgerichtshof über diese Frage zu entscheiden und schließlich die Sache an den BGH zurückverwiesen. Mittlerweile sind die Entscheidungsgründe des BGH veröffentlicht worden, die wir Ihnen im Folgenden nicht vorenthalten möchten.

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12. Mai 2010

BGH: Bei unzureichend abgesichertem WLAN haftet der Anschlussinhaber nur auf Unterlassung

Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 Mit der Entscheidung vom 12.05.2010 verkündete der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Thema Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen. Laut BGH können Privatpersonen ausschließlich auf Unterlassung, jedoch nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn der nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschluss von einem Unberechtigten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
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