Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder in Höhe von einer halben Million Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 29.01.2009
Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sind seit einiger Zeit unzulässig. Wie die Bundesnetzagentur in einer aktuellen Pressemitteilung mitteilt, handeln viele Unternehmen jedoch immer noch entgegen dieser Regelung. Aufgrund verschiedener Verstöße gegen unerlaubte Telefonwerbung und der Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht, hat die Bundesnetzagentur in den nun ersten Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, Bußgelder in Höhe von einer halben Millionen Euro verhängt.