Inhalte mit dem Schlagwort „Bundesverband der Verbraucherzentralen“

02. Juni 2020 Top-Urteil

Dürfen Verbraucherschutzverbände wegen Datenschutzverletzungen klagen?

Schloss mit weißer Tastatur
Pressemitteilung Nr. 066/2020 des BGH zum Beschluss vom 28.05.2020, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat in einem Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Facebook das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es um die Frage, ob die einschlägigen Normen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die nach nationalem Recht berechtigten Verbände, Einrichtungen und Kammern dazu berechtigen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer vorzugehen. Konkret bedeutet dies, ob Verbraucherschutzverbände überhaupt dazu befugt sind, wegen Datenschutzverletzungen durch ein Unternehmen gegen dieses zu klagen, auch wenn sie dazu keinen Auftrag von einer betroffenen Person erhalten haben.

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22. August 2023

Amazon muss Kunden nicht unbedingt eine Telefonnummer zur Verfügung stellen

Zeichnung von drei Menschen, die vor einem Laptop stehen, auf dem ein Support-Mitarbeiter mit Headset abgebildet ist
PM Nr. 89/19 zum Urteil des EuGH vom 10.07.2019, Az.: C-649/17

Online-Händler wie Amazon sind nicht verpflichtet, ihren Kunden vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen oder gar neu einzurichten. Trotzdem muss der Unternehmer eine direkte und effiziente Kommunikation gewährleisten. Dazu können auch andere Kommunikationsmittel bereitgestellt werden, wie beispielsweise ein elektronisches Kontaktformular, einen Internet-Chat oder ein Rückrufsystem.

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07. Juli 2023

Werbung trotz niedrigem Anteil des gezeigten Lebensmittels erlaubt

© Yvonne Weis - stock.adobe.com
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2019, Az.: 6 U 133/18

Ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" darf auf der Verpackung ein Bild von Rucola haben, obwohl dessen Anteil nur 1,5 % am Gesamtprodukt beträgt. Die anderen Zutaten, die auf der Verpackung zu sehen sind, haben zwar einen deutlich größeren Anteil, dennoch ist keine Irreführung des Verbrauchers ersichtlich, da ein Kunde, der auf die Zusammensetzung des Produkts achtet, auf das Zutatenverzeichnis blickt und erkennt, wie hoch die einzelnen Anteile sind. Auch beachtlich ist, dass die Erwartung des Kunden nicht enttäuscht werden, da das Produkt auch unzweifelhaft nach Rucola schmeckt und allein das Mengenverhältnis der einzelnen Zutaten nicht auf die Geschmackswirkung schließen lässt.

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17. Januar 2022

Zusatzgebühr bei der Online-Flugbuchung muss für den Verbraucher erkennbar sein

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Urteil des BGH vom 24.08.2021, Az.: X ZR 23/20

a) Ein Unternehmer, der Flugbuchungen im Internet anbietet, verlangt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels, wenn bei den von ihm vorgegebenen Einstellungen zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur für den Fall der Zahlung mit einer bestimmten, von ihm in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut herausgegebenen Kreditkarte erhältlich ist, und bei Auswahl eines anderen Zahlungsmittels eine zusätzliche "Servicegebühr" anfällt.

b) Dies gilt auch dann, wenn die "Servicegebühr" als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen "Rabatt" in gleicher Höhe kompensiert wird.

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13. Mai 2019

Zu hohe Kosten für Basiskonto nicht angemessen

Ordnerrücken Giro-Basiskonto und Paragraphenzeichen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.02.2019, Az.: 19 U 104/18

Ein Kreditinstitut, welches nur ein Basiskonto anbietet, muss Kosten, die es dafür erhebt, angemessen am durchschnittlichen Nutzungsverhalten aller Inhaber eines solchen Kontos orientieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Basiskonto oft von Personen genutzt wird, deren wirtschaftliche Lage angespannt ist (z.B. Obdachlose oder Asylbewerber) und das Konto deswegen nur wenig gebrauchen. Kosten, die dem Kreditinstitut wegen gesetzlichen Vorschriften, wie etwa Legitimationsprüfungen oder Monitoring, entstehen, dürfen nicht auf die Inhaber eines Basiskontos umgelegt werden. Besonders nicht, wenn, wie in diesem Fall das Kreditinstitut bei einem ähnlichen gelagerten Konto, welches kein Basiskonto ist, diese Kosten nicht umlegt.

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18. März 2019

Sky zu nachträglichen Änderungen am Programm teilweise nicht berechtigt

Fernbedienung, Video on Demand
Urteil des LG München I vom 08.11.2018, Az.: 12 O 1982/18

Eine nachträgliche Änderung des Programminhalts ist für den Kunden nicht zumutbar und damit unwirksam, weil für diesen weder kalkulierbar noch absehbar ist mit welcher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist. Ein Änderungsvorbehalt bei Sportkanälen- und Paketen ist ebenfalls unwirksam, da die Klausel keine Einschränkungen den Umfang der möglichen Änderungen betreffend enthält. Eine weitere Klausel, wonach Sky den Vertrag aus technischen oder lizenzrechtlichen Gründen abändern kann ist weiter wirksam. Beide Seiten haben in diesem Fall ein Interesse an der Änderung des Vertrages und ein Kündigungsrecht wird in angemessenem Umfang gewährt.

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14. Mai 2018

Umzugskündigung als Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugsdatum möglich

Schritzug Kündigung auf Schreibmaschine getippt
Urteil des OLG München vom 18.01.2018, Az.: 29 U 757/17

Die Formulierung, es bestehe ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge für den Fall eines Umzugs unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ab Umzugstermin stellt keine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar. Eine solche Angabe enthält keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über die Rechte des Verbrauchers, sondern gibt die Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 46 Abs. 8 TKG zutreffend wieder. Demnach steht dem Verbraucher ein Kündigungsrecht bei einem Umzug zu, falls der Telekommunikationsdienst am neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Diesbezüglich beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist erst ab dem tatsächlichen Umzug. Der Verbraucher wird durch den Hinweis auf dieses Kündigungsrecht nicht davon abgehalten, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Umzugskündigungserklärung abzugeben – denn eine solche ist gesetzlich gar nicht vorgesehen.

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04. Dezember 2017

Tabakwerbung auf Internetseite eines Tabakherstellers unzulässig

rotes Rauchverbotsschild vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 05.12.2017, Az.: I ZR 117/16

a) Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21a Abs. 4 VTabakG und § 19 Abs. 3 TabakerzG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

b) Es stellt eine verbotene Tabakwerbung in einem Dienst der Informationsgesellschaft dar, wenn ein Unternehmen auf der Startseite seines Internetauftritts für Tabakerzeugnisse wirbt.

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30. Oktober 2015

Flughafengebühren müssen gesondert ausgewiesen werden

Ein Smartphone und Flugtickets liegen auf einem Laptop.
Urteil des LG Berlin vom 26.06.2015, Az.: 15 O 367/14

Ein Luftverkehrsunternehmen muss bei einer Flugbuchung neben dem Endpreis sowie anfallenden Steuern und Gebühren auch die Flughafengebühr gesondert ausweisen. Zwar ist es im Allgemeinen nicht geboten, dass ein Unternehmen den Verbraucher über die kalkulierten Kostenbestandteile informiert, aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht sei eine zusätzliche Transparenz der Preisberechnung jedoch sinnvoll. Da Flughafengebühren ausschließlich bei Flugantritt anfallen, kann der Verbraucher diese bei Stornierung der Flugreise als ersparte Aufwendungen vom Luftfahrtunternehmen zurückfordern.

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