Inhalte mit dem Schlagwort „BUNTE“

03. Februar 2012

Wortberichterstattung über Skiurlaub von Caroline von Monaco keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Urteil des BVerfG vom 8.12.2011, Az.:  1 BvR 927/08

Eine Wortberichterstattung in der Zeitschrift „Bunte“ über den Skiurlaub von Caroline von Monaco im Rahmen eines sechsseitigen Berichts über die Skiregion Arlberg verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zwar sind Äußerungen, an welchen Orten diese während des Urlaubs anzutreffen ist, der Privatsphäre zuzuordnen. Da nur die äußere Privatsphäre betroffen ist, sich die Wortberichterstattung auf Belanglosigkeiten bezieht und diese auch nicht ehrenrührig sind, ist der Schutz der Meinungsfreiheit vorrangig. Eine Verletzung kann auch nicht unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Caroline von Hannover ./. Deutschland) darauf gestützt werden, dass kein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt, da diese Rechtsprechung nur für eine Bildberichterstattung gilt, nicht jedoch für eine Wortberichterstattung.
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27. Dezember 2011

Charlotte Casiraghi vs. BUNTE

Urteil des BGH vom 18.10.2011, Az.: VI ZR 5/10

Alleine die Teilnahme an einer Ausstellungseröffnung und der Kenntnis davon, dass Fotos angefertigt werden, begründet keine konkludente Einwilligung. Allerdings liegt ein Bildnis der Zeitgeschichte, § 23 Abs. 1 KUG, vor, wenn es sich um einen unterhaltenden Beitrag über das Privat- oder Alltagsleben prominenter Personen handelt, der Anlass zu sozialkritischen Überlegungen sein kann.
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02. März 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Bunte“ und „Bunte Zeit“

Urteil des BPatG vom 19.01.2011, Az.: 26 W (pat) 61/10: Zwischen den beiden Wortmarken "Bunte Zeit" und "Bunte" besteht keine Verwechslungsgefahr, die der Eintragung der Erstgenannten entgegen steht. Die Waren und Dienstleistungen für welche die jeweilige Marke angemeldet bzw. eingetragen worden ist, nämlich "Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet" und "Veröffentlichung und Herausgabe von Zeitschriften" ähneln sich nur mittelgradig. Zudem kommt der Marke "Bunte" trotz des hohen Bekanntheitsgrades nur eine normale Kennzeichnungskraft zu. Letztlich unterscheiden sich beide Marken auch schriftbildlich und klanglich, weshalb eine Beschwerde gegen die Wortmarke "Bunte Zeit" vor dem Bundespatentgericht keinen Erfolg hatte.
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20. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 190/08

Einer Veröffentlichung von kontextbezogenen Bildnissen in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis, muss immer eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorrausgehen. Die streitgegenständliche Berichterstattung in der Zeitschrift "BUNTE" über den Rosenball in Monaco im Jahre 2007 war zulässig, da sie hauptsächlich an in der Öffentlichkeit bekannte Wertungen und Spekulationen knüpfte und einen noch ausreichenden Bezug zu dem Rosenball als zeitgeschichtliches Ereignis hatte.
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