Setzen von Hyperlinks kein „zu Eigenmachen“
Urteil des LG Braunschweig vom 05.10.2011, Az.: 9 O 1956/11
Das Setzen eines Hyperlinks ist stets unproblematisch, wenn der Inhalt auf den verwiesen wird, zulässig ist. Trotz rechtswidrigen Inhalts vermag das Setzen des Hyperlinks zulässig sein, wenn ein überwiegendes Informationsinteresse besteht und der Verfasser sich den verlinkten Inhalt nicht zu Eigen gemacht hat.