Keine Urheberrechtsverletzung bei flüchtigen Kopien von Internetseiten im Cache
Die bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Bildschirm- und Cachekopien können ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erstellt werden, da sie zum einen flüchtig bzw. begleitend sind und zum anderen vorläufigen Charakter haben. So werden erstere bei Verlassen der Internetseite gelöscht und letztere nach einer gewissen Zeit automatisch durch andere Inhalte ersetzt. Des Weiteren stellen die Kopien einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens dar, die die Betrachtung der Internetseiten überhaupt effizient ermöglicht.