Inhalte mit dem Schlagwort „Call-Center“

04. März 2013

Unlautere Werbeanrufe: EUR 78.000.- Ordnungsgeld

Beschluss des KG Berlin vom 29.10.2012, Az.: 5 W 107/12 Eine vom Verbraucher erteilte Einwilligung in Telefonanrufe ist nur dann wirksam, wenn das zu bewerbende Produkt näher benannt wird. Ferner muss ein Callcenter, das Telefonnummern zu Werbezwecken ankauft, sicherstellen, dass die vom Verbraucher erteilte Einwilligung wirksam ist. Das bloße Vertrauen auf Zusicherungen der Lieferanten wird dem nicht gerecht, vielmehr müssen dezidierte Nachweise eingesehen werden. Nachdem dies im vorliegenden Fall ausgeblieben war, wurden für 26 unzulässige Werbeanrufe Ordnungsmittel in Höhe von 78.000 € verhängt.
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20. Oktober 2011

Haftung für Werbeanrufe durch beauftragtes Call-Center

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 11.08.2011, Az.: 6 U 182/10

Geschäftliche Handlungen, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, sind gemäß § 7 UWG unzulässig. Ein Werbeanruf ohne Einwilligung des Angerufenen stellt eine unzumutbare Belästigung dar. Beauftragt ein Versicherungsunternehmen für die telefonische Bewerbung ihrer Produkte ein Call-Center, haftet das Versicherungsunternehmen für die vom Call-Center begangenen Wettbewerbsverletzungen im Rahmen von § 8 Abs. 2 UWG. Auch dann, wenn das Call-Center die Adressdaten für die Werbeanrufe aus seinem eigenen Bestand entnimmt.
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