Inhalte mit dem Schlagwort „Cayennepfeffer in Mineralwasser“

24. Oktober 2011

„Cayenne“ ist (zum Teil) eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 06.07.2011, Az.: 26 W (pat) 546/10 Die Wortmarke „Cayenne“ besitzt für die „Klasse 32: Mineralwasser, Fruchtsäfte“ das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft und es besteht kein Freihaltebedürfnis, da Cayennepfeffer nicht zu den zulässigen Inhaltsstoffen gehört. Im Übrigen besteht für „Cayenne“ im Bereich von Getränken ein zumindest künftiges Freihaltebedürfnis.
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