Inhalte mit dem Schlagwort „CCCP“

28. April 2014

CCCP auf T-Shirts keine markenmäßige Benutzung

Urteil des OLG Hamburg vom 10.04.2008, Az.: 3 U 280/06

Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf Textilien (hier: "CCCP" mit vorangestelltem "Hammer und Sichel"-Symbol) stellt keine markenmäßige Verwendung dar, wenn diese Zeichen jedenfalls ihrem Ursprung nach gerade keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten, sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr den Wandel zu einem markenmäßigen Herkunftshinweis erkennt und somit weiß, dass das Zeichen ursprünglich keine Marke war. Ein solcher Aufdruck kann zudem ein Fall der Meinungskundgabe im Sinne von Art. 5 GG sein, so dass auch unter diesem Aspekt im Rahmen einer Abwägung, eine Markenverletzung zu verneinen ist.

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18. Januar 2010

CCCP und DDR: Keine Markenverletzungen bei Druck auf Kleidungsstücken

Pressemitteilung des BGH Nr. 10/2009 zum Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 82/08 Dritte dürfen auf Kleidungsstücken Symbole und Schriftzüge ehemaliger Ostblockstaaten wie beispielsweise "CCCP" mit Hammer und Sichel anbringen, obwohl die Symbole inzwischen als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind. Die Anbringung an Kleidung ist deshalb keine Markenverletzung, weil sie die Markenrechte der Markeninhaber nicht verletze. Die Verkehrsanschauung sieht die Aufdrucke nämlich nicht als Hinweis auf die Herkunft der Produkte von einem Unternehmen und somit als Produktkennzeichen, sondern einzig und allein als dekoratives Element an.
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