Inhalte mit dem Schlagwort „CE-Kennzeichnung grundsätzlich Voraussetzung“

01. Februar 2010

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten

Urteil des BGH vom 9.7.2009, Az.: I ZR 193/06

a) Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen sind Medizinprodukte i.S. des § 3 Nr. 1 lit. a MPG. Soweit für sie eine Individualrezeptur vorliegt, brauchen sie bei der Abgabe keine CE-Kennzeichnung zu tragen.
b) Die Anbringung der CE-Kennzeichnung an einem Medizinprodukt ist nicht deshalb entbehrlich, weil dieses von einem Apotheker an einen Arzt für dessen Praxisbedarf abgegeben wird.
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