Inhalte mit dem Schlagwort „CE-Kennzeichnung“

07. Juli 2021

eBay muss eigenständig Rechtsverstöße bereits auffällig gewordener Händler verhindern

kleiner Einkaufswagen auf Schreibtisch
Pressemitteilung Nr. 47/2021 des OLG Frankfurt a. M. zum Urteil vom 24.06.2021, Az.: 6 U 244/19

Nach dem sog. "notice and take down"-Prinzip sind Betreiber eines Online-Marktplatzes dazu verpflichtet ein Angebot unverzüglich zu sperren, sobald ein Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung vorliegt. Darauf aufbauend entschied das OLG Frankfurt a. M., dass diese außerdem eine "Erfolgsabwendungspflicht" trifft. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um weitere Verstöße durch die beanstandeten Händler-Accounts zu verhindern. Diese Pflicht sei zumutbar, da hierfür spezielle Filtersoftware zur Verfügung stehe.

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15. April 2016

Werbung mit „CE/TÜV/GS-geprüft“ ist irreführend

Kennzeichnungspflicht Zeichen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.02.2016, Az.: I-15 U 58/15

Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um kein Prüfzeichen, sondern um ein reines Verwaltungszeichen mit dem der Hersteller zum Ausdruck bringt, dass sein Produkt den gesetzlichen Sicherheitsmindestanforderungen genügt. Aufgrund der Unklarheit über die Bedeutung des Zeichens in Verbraucherkreisen besteht eine gesteigerte Irreführungsgefahr dahingehend, dass der Verbraucher annimmt, es handle sich hierbei um eine besondere geprüfte Produkteigenschaft. Dies gilt umso mehr, wenn „CE“ in unmittelbarer Nähe zu echten Prüfsiegeln wie „TÜV“ und „GS“ platziert wird. Eine Irreführung ist stets dann anzunehmen, wenn mit der Aussage „CE-geprüft“ geworben wird.

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19. November 2015

Vertreiber haftet nicht für fehlende Kopfhörer-Kennzeichnungen

Kopfhörer mit Kabel
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.09.2015, Az.: I-2 U 3/15

Fehlen auf einem Kopfhörer verpflichtende Angaben, die nach § 7 ElektroG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG, § 5 Abs. 2 ElektroStoffV erforderlich sind, so begründen diese neben einer unberechtigten CE-Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Vertreiber dieser Produkte haftet jedoch nicht für die fehlenden Kennzeichnungen, denn für diese ist grundsätzlich nur der Hersteller des Produktes verantwortlich.

Im Gegensatz dazu stellt die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ jedenfalls bei niedrigpreisigen Kleingeräten eine Irreführung der Verbraucher dar, für die der Vertreiber, ebenso wie für unzureichende Hinweise auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, selbst einzustehen hat.

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21. Mai 2015

Umfangreiche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ist nicht per se rechtsmissbräuchlich

CE Zeichen in Kreis
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.03.2015, Az.: 6 U 218/14

Eine umfangreiche gerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch ein Unternehmen wegen fehlender CE-Kennzeichnung von Kopfhörern, die außer Verhältnis zur übrigen Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht, begründet den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs grundsätzlich nur dann, wenn der Anwalt des Unternehmens seinen Mandanten ganz oder teilweise von den mit der Verfolgung der Ansprüche verbundenen Kostenrisiken freigestellt hat. Dies ist jedenfalls bei einem besonders krassen Missverhältnis zwischen den Kostenrisiken einerseits und den Umsätzen bzw. Gewinnen des Unternehmens andererseits indiziert.

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