Keine unlautere Rufausnutzung durch die Bezeichnung „Champagner-Sorbet“
In der Benutzung der Bezeichnung "Champagner-Sorbet" für ein Tiefkühlprodukt ist keine wettbewerbswidrige Rufausnutzung der geschützten Ursprungsbezeichnung und geographischen Herkunftsangabe "Champagner" zu sehen, soweit Champagner mengenmäßig eine wesentliche Zutat des Produkts darstellt (Hier: 12 Prozent). Der Begriff "Champagner-Sorbet" ist in der deutschen Sprache und Küchenliteratur eine feststehende Bezeichnung, der die angesprochenen Verkehrskreise zwar entnehmen, dass in dem Produkt Champagner verarbeitet wurde, nicht jedoch, dass dieses auch in der Champagne hergestellt wurde.