Erneute Entscheidung zur Vergütung des Chefkameramanns des Films „Das Boot“
Erneut geht es um den fortbestehenden Streit über die Nachvergütung des Chefkameramanns des Filmwerks „Das Boot“. Laut BGH habe das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, nicht berücksichtigt, dass es ausschließlich auf das Verhältnis zwischen dem Urheber und dem jeweiligen Nutzungsberechtigten ankommt. Zudem wurden Vergütungsregelungen herangezogen, die nicht unmittelbar anwendbar waren. Insbesondere diesem Berechnungsfehler wird nun nachzugehen sein.