Kosten bei Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 15.01.2009, Az.: 6 W 4/09 Sind in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen. ...
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