Inhalte mit dem Schlagwort „Cloud-Speicherdienst“

18. April 2024

Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe bei Privatkopien der Nutzer zahlen

Laptop mit Wolke
Urteil des OLG München vom 02.02.2024, Az.: 38 Sch 69/22 WG e

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass es sich bei Cloud-Diensten nicht um vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt. Ausschlaggebend sei dafür, dass für ein Gerät oder ein Speichermedium gem. §§ 54 ff. UrhG ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB) benötigt würde, was der auf Servern zugewiesene Speicherplatz nicht erfülle. Somit ergebe sich weder aus deutschem noch aus Unionsrecht eine Vergütungspflicht. Die Klägerin vertritt seit längerer Zeit den Standpunkt, dass durch Clouds eine Vergütungslücke für die Urheber geschaffen worden sei und wird wohl von der Politik eine Regelung einfordern.

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05. Dezember 2016

Gehilfenhaftung des Sharehostingdienst-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer nach Erhalt einer Take-Down-Mitteilung

Übersicht Sharehosting und Daten
Urteil des LG München I vom 18.03.2016, Az.: 37 O 6200/14

Der Betreiber eines Sharehostingdienstes, der durch besondere Anreize zur rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtsverletzenden Dateien durch Dritte eine Gefahrenquelle geschaffen hat, haftet als Gehilfe für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer an den betroffenen Werken, soweit er hierzu eine Take-Down-Mitteilung erhalten und es unterlassen hat, ein öffentliches Zugänglichmachen dieser Werke zu verhindern, da ihm, sobald er Kenntnis von diesen Rechtsverletzungen erlangt, aufgrund der Störerhaftung Löschungs- und Prüfpflichten obliegen.

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