Im Internet kein „club-ebook.de“
Beschluss des BPatG vom 27.10.2009, Az.: 27 W (pat) 180/09
"club-ebook.de" wird nicht als Wortmarke eingetragen. Die Bezeichnung "club-ebook.de" würde lediglich einen Hinweis auf eine Internetadresse vermitteln, unter der elektronische Bücher angeboten werden, so das BPatG. Zum einen könne der Verbraucher dem Begriff keine über diese bloße Sachangabe hinausgehende Bedeutung entnehmen, womit sie rein beschreibenden Charakter aufweist. Darüber hinaus fehlt der Bezeichnung die erforderliche Unterscheidungskraft. Die Bezeichnung "club-ebook.de" ist folglich als Wortmarke nicht eintragbar.