Comedyserie „Sechserpack“: Streit um Nachvergütung
Eine Hauptdarstellerin der Comedyserie „Sechserpack“ darf Auskunft über die Höhe der mit der Serie erzielten Einnahmen von dem Fernsehsender verlangen, welcher die Serie ausgestrahlt hat. Der Anspruch dient dazu, einen möglichen Nachvergütungsanspruch möglichst genau beziffern zu können. Eine Nachvergütung kann verlangt werden, wenn das bezahlte Honorar in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht, die mit der Verwertung der Leistung erzielt wurden.