WIPO: Neue Gebühren bei internationaler Markeneintragung für die Republik Korea
Mitteilung der WIPO Nr. 07/2009 vom 19.02.2009 In Übereinstimmung mit Artikel 35 (2) (d) der Gemeinsamen Ausführungsordnung des Madrider Abkommens, hat der Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die folgenden neuen Gebühren verkündet, die bei Anmeldung oder Verlängerung einer internationalen Marke für die Republik Korea zu zahlen sind.
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