Inhalte mit dem Schlagwort „Computerspiel“

15. Januar 2018 Top-Urteil

Auskunftsanspruch über die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse

Blaues Logo IP-Adresse vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG.

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31. März 2021

Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: BGH stärkt die Rechte der Anschlussinhaber

verschiedene Datenkabel, die in einen Server gesteckt werden
Urteil des BGH vom 17.12.2020, Az.: I ZR 228/19

Zwischen dem Rechtsinhaber, dessen urheberrechtlich geschütztes Werk ohne seine Zustimmung über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wird, und dem hierfür nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer verantwortlichen Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, besteht regelmäßig keine gesetzliche Sonderverbindung, die den Anschlussinhaber dazu verpflichtet, den Rechtsinhaber vorgerichtlich über den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung aufzuklären.

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17. Oktober 2019

Überhöhte Abmahnkosten bei illegalem Hochladen eines Computerspiels

Mann sitzt vor dem Laptop mit der Hand auf der Maus
Urteil des LG Frankenthal vom 12.03.2019, Az.: 6 O 313/18

Weil er die Raubkopie eines Computerspiels im Internet zur Verfügung stellte, ohne eine entsprechende Einwilligung der Produzentin des Computerspiels zu besitzen, wurde ein Jugendlicher von eben dieser Produzentin abgemahnt. Im sich anschließenden Rechtsstreit forderte diese von dem Jugendlichen unter anderem Abmahnkosten in Höhe von 984,60 €. Das LG Frankenthal hat nun festgestellt, dass als Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abmahnkosten § 97 a UrhG n.F. gelte, weshalb die Produzentin lediglich Abmahnkosten in Höhe von 124 € fordern könne. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass eine pauschale Berechnungsmethode für den Schadensersatz bei illegalem Download von Musikstücken, sich nicht auf Computerspiele übertragen lasse.

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11. Dezember 2018

Schadensschätzung anhand legalen Downloadangeboten

Kind schaut Videos auf dem Laptop
Urteil des AG Bielefeld vom 28.03.2018, Az.: 42 C 309/17

Werden Computerspiele rechtswidrig in einer Internettauschbörse zum Download angeboten, so stehen dem Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zu. Sofern ein Anschlussinhaber dabei nicht darlegen kann, dass er seinen elterlichen Aufsichtspflichten nachgekommen ist, haftet dieser auch für von seinen minderjährigen Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen. Die Aufwendungsersatzansprüche erreichnen sich bei einem Computerspiel, welches sich noch in der Erstverwertungsphase befindet, aus einem Streitwert in Höhe von EUR 10.000,00. Als Grundlage zur Berechnung des Lizenzschadens kann der verkehrsübliche Preis für legale Downloadangebote des Computerspiels im Internet unter Betrachtung des Zeitraums, über welchen das Spiel in der Tauschbörse zum Herunterladen angeboten wurde, herangezogen werden.

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27. Juni 2018

Filesharing eines Computerspiels: Schadensersatz mit Faktor 227 angemessen

Mann mit dunklem Kapuzenpullover und hochgezogener Kapuze sitzt in einem schwach beleuchteten Raum vor einem Computer-Bildschirm
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 26.04.2018, Az.: 6 U 41/17

Ein nach Lizenzanalogie berechneter Schadensersatz, der das 227-fache des mittleren Preises eines per Filesharing verbreiteten Computer-Spiels beträgt, kann unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls angemessen sein. An der grundsätzlichen Haftung ändert auch die Tatsache, dass nur kleine oder kleinste Dateifragmente bereitgestellt werden und das Werk in der Tauschbörse erst durch das Zusammenwirken aller Teilnehmer entsteht, nichts. Jeder Teilnehmer begeht dabei eine selbstständige Verletzungshandlung, indem er die Zugriffsmöglichkeit auf das geschützte Werk für Dritte eröffnet.

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18. September 2017

BGH: 15.000 EUR Streitwert bei Filesharing eines Computerspiels

Frau schaut schockiert auf Abmahnungsschreiben
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 124/16

Der Gegenstandswert einer urheberrechtlichen Abmahnung darf nicht einfach mit dem Doppelten einer fiktiven Lizenzgebühr angesetzt werden. Er muss gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen bestimmt werden. Hierbei rechtfertigt das Angebot zum Herunterladen eines ganzen Films oder Musikalbums einen höheren Gegenstandswert als das Angebot nur eines Musiktitels. Berücksichtigt werden müssen auch Aktualität und Popularität des Werks. So ist für ein durchschnittlich erfolgreiches Computerspiel kurz nach seinem Erscheinungstermin ein Wert von nicht unter 15.000 EUR angemessen.

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19. Dezember 2016

Filesharing: Gegenstandswert eines Unterlassungsanspruches bzgl. durchschnittlich erfolgreichem Computerspiel regelmäßig mindestens 15.000 €

Abmahnung
Urteil des BGH vom 12.05.2016, Az.: I ZR 43/15

Der Gegenstandswert einer urheberrechtlichen Abmahnung beläuft sich nicht automatisch auf die doppelte Höhe des Lizensschadens. Vielmehr bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Interesse des Rechteinhabers an der Unterbindung künftiger Rechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, wie Aktualität und Popularität des Werkes und Umfang der vom Rechtsinhaber bereits vorgenommenen Auswertung. Wirtschaftliche Verhältnisse des Verletzers können nicht zu einer Minderung des Streitwerts und damit der Kosten der Abmahnung führen.

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21. August 2015

Keine Filesharing-Abmahnung ohne Rechte für den digitalen Vertrieb des geschützten Werkes

Junge beim Computer spielen
Urteil des AG Kassel vom 14.04.2015; Az.: 410 C 2230/14

Es kann nicht wegen Filesharing abgemahnt werden, wenn man die erforderlichen Rechte für den digitalen Vertrieb eines geschützten Werkes im Internet nicht nachweisen kann. Der digitale Vertrieb im Internet stellt eine vom Vertrieb verpackter Versionen abgrenzbare Nutzung dar. Damit kann eine Vertriebsfirma, die allein zum Vertrieb verpackter Produkte berechtigt ist, keinen Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverstoßes aufgrund von Filesharing verlangen. Dies gilt besonders dann, wenn vertraglich geregelt ist, dass die Erlöse aus einem gleichwohl durch die Vertriebsfirma vorgenommenen Internet-Verkauf dem Lizenzgeber zustehen sollen.

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16. Juni 2015

Vertrieb von Bots für World of Warcraft ist unzulässig

Computerspiel auf dem Bildschirm eines Laptops
Urteil des OLG Hamburg vom 06.11.2014, Az.: 3 U 86/13

Das Anbieten von Automatisierungssoftware, sog. Bots, für das Computerspiel „World of Warcraft“ stellt eine unlautere Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG dar, weil Bots einen empfindlichen Eingriff in das Spielsystem darstellen. Zugleich werden die Chancengleichheiten der Spieler untereinander nicht mehr gewahrt. Das Anbieten der Buddy-Bots zum Kauf stellt jedoch kein Verleiten der Kunden zum Vertragsbruch dar, zumal es in der Entscheidung der Spieler liegt, ob sie einen Bot verwenden möchten.

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