Schadensersatzschätzung beim Filesharing von Computerspielen
Die Faktorrechtsprechung, die hinsichtlich des Filesharings von Musiktiteln entwickelt wurde, ist grundsätzlich zur Schadensschätzung bei der illegalen Verbreitung von Computerspielen anwendbar. Bei dieser wird der übliche Entgeltsatz für den legalen Download mit dem Faktor der möglichen Abrufe in der Tauschbörse multipliziert. Zu beachten ist jedoch die technisch bedingt geringere Anzahl möglicher Downloads, sowie der Preisverfall aufgrund abnehmender Aktualität bei Computerspielen.