BPatG: „COOL CASSIS“ zu sachbezogen
Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 25 W (pat) 39/09
Die Eintragung der Bezeichnung "COOL CASSIS" für Kaugummis und ähnliches wurde nun auch vom Markenbeschwerdesenat abgelehnt. Die Bezeichnung sei nicht ausreichend unterscheidungskräftig sondern werde aufgrund des rein anpreisenden, sachbezogenen Aussagegehalts ohne Herkunftshinweis von den angesprochenen Verkehrskreisen nur als beschreibender, zusammengesetzter Begriff aufgefasst.
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