Inhalte mit dem Schlagwort „Corona-Pandemie“

11. April 2023 Top-Urteil

Fehlende Einwilligung von Lehrern in Livestreamunterricht

Schüler sitzen mit Laptops am Tisch und machen eine Gruppenarbeit
Urteil des EuGH vom 30.03.2023, Az.: C-34/21

Für Livestreamunterricht während der Corona-Pandemie wurden Lehrer, im Gegensatz zu den Schülern, aufgrund einer nationalen Vorschrift, nicht nach ihrer Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gefragt. Der EuGH beantwortete in dem Kontext die Vorlagefragen zur Auslegung des Art. 88 DSGVO, dahingehend, dass speziellere Vorschriften i.S.d. Art. 88 Abs. 1 DSGVO auch die Vorgaben des Abs. 2 erfüllen müssen. Für eine spezifischere Norm ist es nicht ausreichend, wenn bloß die Bestimmungen der DSGVO wiederholt werden.

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04. März 2022

Marke „Schützenlisl“ für verfallen erklärt

Mehrere Leute stoßen mit Biergläsern an
Urteil des LG München I vom 25.02.2022, Az.: 33 O 8225/21

Ein Brauereiunternehmen beantragte vor Gericht, dass die Marken der Beklagten, einem Unternehmen im Bereich Gastronomie, Catering und Event, für verfallen erklärt werden. Die Klägerin möchte die „Schützenlisl“, um die es geht, als Marke für ihr Bier, während die Beklagte die Marke für ein Festzelt auf dem Oktoberfest nutzen wollte. Nachdem die Bewerbung zur Zulassung des Festzeltes aber keinen Erfolg hatte, erklärte das Gericht die Marke wegen fehlender Nutzung für verfallen. Die Bewerbung stellt nur eine vorbereitende Handlung dar und genügt nicht den Anforderungen an eine rechtserhaltende Benutzung. Auch das Vorhaben die „Schützenlisl“ für einen Biergarten zu nutzen, steht dem nicht entgegen, da dies nur dem Zweck dienen sollte, den Verfall der Marke zu verhindern.

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19. November 2021 Top-Urteil

Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist rechtswidrig

Corona-Virus auf Smartphone
Beschluss des OLG Rostock vom 11.11.2021, Az.: 17 Verg 4/21

Eine Firma, die eine App zur Kontaktnachverfolgung programmierte, ging gegen die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Gericht entschied, dass die Vergabe rechtswidrig war. Auch in den Fällen einer Notvergabe muss ein gewisses Maß an Wettbewerb gewährleistet werden. Dafür hätten so viele Angebote wie möglich eingeholt werden müssen. Dass dies aus Zeitgründen nicht möglich war, konnte nicht festgestellt werden. Auch das Argument des Antragsgegners, er habe keine weiteren Anbieter finden können, die in Frage gekommen wären, konnte entkräftet werden. Die Antragsgegnerin hatte nämlich davor bereits per E-Mail auf ihre App aufmerksam gemacht.

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03. November 2021

Landkreis Osnabrück: Werbung für LUCA-App nur unter Berücksichtigung anderer Mitbewerber

Corona-Virus auf Smartphone
Pressemitteilung des VG Osnabrück zum Beschluss vom 15.06.2021, Az.: 1 B 24/21

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Landkreis Osnabrück auf seiner Webseite nicht allein für die LUCA-App werben darf. Es ist zwingend erforderlich, dass neutral über digitale Alternativen informiert wird. Amtliche Informationen der Öffentlichkeit können insbesondere dann einen Grundrechtseingriff darstellen, wenn durch die Werbung gezielt eine Schlechterstellung der Markt- und Wettbewerbssituation betroffener Unternehmen erfolgt.

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07. Juli 2021

Marktüberwachung: Atemschutzmasken nicht ordnungsgemäß geprüft?

Mund-Nasen-Bedeckungen
Beschluss des OVG Lüneburg vom 15.06.2021, Az.: 13 ME 243/21

Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 der VO (EG) Nr. 765/2008 stellt auch als allgemeine Befugnisnorm die Ermächtigungsrundlage dar, um die Marktüberwachung hinreichend zu gewährleisten. So treffen die Wirtschaftsakteure verschiedene Mitteilungspflichten, sofern Atemschutzmasken, die nicht ordnungsgemäß geprüft wurden, auf dem Markt bereitgestellt wurden. Die Mitteilungspflichten sind auch verhältnismäßig, da nur so sichergestellt werden kann, dass alle nicht ordnungsgemäß geprüften Atemschutzmasken zurückgenommen werden und eine weitere Bereitstellung auf dem Markt verhindert wird.

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21. Juni 2021

Klausel zur Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren unwirksam

Taste mit Aufschrift Ticket auf Tastatur
Pressemitteilung Nr. 16/2021 des LG München I zum Urteil vom 09.06.2021, Az.: 37 O 5667/20

Das LG München I hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Tickethändlerin, welche die Erstattung von Vorverkaufsgebühren im Falle einer Verlegung oder vollständigen Absage von Veranstaltungen ausschloss, unwirksam ist. Diese Entscheidung wurde insbesondere dahingehend begründet, dass die Klausel einen Erstattungsanspruch generell ausschließt, also auch gegenüber dem Veranstalter. Dadurch wird der Kunde unangemessen benachteiligt.

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21. Mai 2021

Bewerbung einer KN95-Maske als „ähnlich einer FFP2-Maske“ ist irreführend

Eine Kellnerin trägt eine Maske
Urteil des LG Bonn vom 09.12.2020, Az.: 1 O 275/20

KN95-Atemschutzmasken dürfen nicht mit der Aussage „ähnlich einer FFP2-Maske“ beworben werden, da es diesen Masken im Vergleich zu FFP2-Masken an der notwendigen Filterleistung und Dichtsitze fehlt. Die Beklagte betrieb einen Online-Shop für Atemschutzmasken und bewarb dort KN95-Masken mit der Angabe, dass diese „ähnlich einer FFP2-Maske“ seien. Diese Werbeangabe ist irreführend und stellt damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Bei der Kategorie KN95 handelt es sich um eine chinesische Schutzklasse, die nicht den Anforderungen der DIN EN 149:2009-08 entspricht. Entgegen der dortigen Vorgaben sind KN95-Masken nicht in der Lage ölhaltige Aerosole zu filtern und verfügen nicht über die erforderliche Dichtsitze. Deshalb können sie nicht als „ähnlich FFP2“ bezeichnet werden.

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12. April 2021

Eilantrag gegen häusliche Videoüberwachung bei Prüfungen abgelehnt

Schüler sitzen mit Laptops am Tisch und machen eine Gruppenarbeit
Pressemitteilung zum Beschluss des OVG Münster vom 04.03.2021, Az.: 14 B 278/21.NE

Das OVG Münster hat einen Eilantrag eines Studenten, der gegen eine coronabedingte häusliche Prüfungsüberwachung vorgehen wollte, abgelehnt. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung und Speicherung im Eilverfahren nicht geklärt werden kann. Dennoch müsse im Hinblick auf die Chancengleichheit bei Prüfungen sichergestellt werden, dass keine Prüfungsleistungen durch Täuschungen erzielt werden, weshalb die Aufzeichnung und vorübergehende Speicherung der Daten auch zumutbar sei.

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25. Januar 2021 Top-Urteil

Alltagsmaske aus Stoff ist kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes

bunte selbstgenähte Stoffmasken auf einem weißen Hintergrund
Beschluss des OLG Hamm vom 15.12.2020, Az.: 4 W 116/20

Eine Alltagsmaske in Form einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung stellt kein Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes dar. Für die Einordnung als Medizinprodukt kommt es auf die subjektive Bestimmung des Herstellers an, wie sie sich aus der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung oder der Werbung ergibt. Bei einer Stoffmaske weisen weder die Gestaltung und Aufmachung noch die Verpackung sowie die darin enthaltenen Hinweise auf eine Verwendbarkeit zu medizinischen Zwecken hin. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Wissenschaft Alltagsmasken eine Schutzwirkung vor der Verbreitung des Coronavirus beimisst. Bei dem Vertrieb von Stoffmasken bedürfe es auch keiner ausdrücklichen Klarstellung, dass es sich nicht um ein Medizinprodukt handle.

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30. Juni 2020 Top-Urteil

Erhebung von Kundenkontaktdaten auf Grundlage der Coronaschutzverordnung zulässig

Mann in Restaurant mit Maske Kellner schenkt Rotwein ein
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2020, Az.: 13 B 695/20.NE

Die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorgesehene Datenerhebung zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Gastronomie, des Friseurhandwerks und der Fitnessstudios ist voraussichtlich rechtmäßig. Der Antragsteller wandte sich gegen die Verordnung, da die Datenerhebung ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze und gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoße. Nach Ansicht des OVG sind diese Bestimmungen jedoch rechtmäßig. In Anbetracht der mittlerweile weitgehenden Öffnung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens sei die Erhebung von Kundenkontaktdaten als milderes Mittel anzusehen, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Die Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit müsse gegenüber dem mit der Verordnung bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit zurücktreten.

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