Zur Strafbarkeit des Einlösens fremder Online-Gutscheine
Beschluss des LG Gießen vom 29.05.2013, Az.: 7 Qs 88/13
WeiterlesenDas Einlösen eines für den Empfänger erkennbar versehentlich zugeschickten Online-Gutscheins ist nicht strafbar.
Das Einlösen eines für den Empfänger erkennbar versehentlich zugeschickten Online-Gutscheins ist nicht strafbar.