Inhalte mit dem Schlagwort „Dachgarten“

22. Juni 2015

Unterscheidung der Begrifflichkeiten „Dachterrasse“ und „Dachgarten“ beim Kauf einer Eigentumswohnung

Im Hintergrund ist blauer Himmel mit Wolken zu sehen. Im Fokus ist die Dachterasse und das Dach von einem Haus zu sehen. Auf den Ziegeln sind Solarzellen angebracht. Auf der Dachterasse ist eine Sitzgruppe in Form von einem Tisch und zwei Stühlen aus Holz und zwei Liegen aus dunklem Holz. Ebenfalls befindet sich neben dem gläsernen Geländer eine Rasenfläche
Urteil des OLG Koblenz vom 01.10.2014, Az.: 5 U 530/14

Die in einer Internetanzeige niedergelegte Beschreibung einer Eigentumswohnung stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die bei fehlender Erwähnung im Kaufvertrag als konkludent vereinbart gilt. Unterscheidet diese Anzeige verbal zwischen der Dachterrasse und dem ebenso vorhandenen Dachgarten, so ist offensichtlich, dass mit Dachgarten eine bloße gärtnerische Kulisse für eine Dachterrasse gemeint ist, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt ist. Eine Kaufpreisminderung aufgrund von Schallschutzmängeln ist nur dann möglich, wenn der Verkäufer eine zur Nacherfüllung gesetzte Frist verstreichen ließ oder die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigerte.

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