Inhalte mit dem Schlagwort „Darlehen“

05. Oktober 2017

Formularmäßige Klausel für Bearbeitungsentgelte bei Darlehen unzulässig

Drei Würfel mit den Buchstaben "AGB" liegen auf einem Vertragswerk; darüber wird eine Lupe gehalten
Urteil des BGH vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 562/15

a) Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel "Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss EUR 10.000 €" unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

b) Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte begann auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nach § 488 BGB mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen (Fortführung von Senatsurteil vom 28. Oktober 2014 ­ XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 Rn. 44 ff.).

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21. August 2017

Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig

Überweisungschein für Kreditbearbeitungsgebühren
Urteil des BGH vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 233/16

Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für Kreditverträge mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel zu einer "Bearbeitungsgebühr" unterliegt auch dann nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn es sich um einen Kontokorrentkredit handelt (Ergänzung zu Senatsurteil vom 4. Juli 2017, XI ZR 562/15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

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05. Januar 2017

Pauschales Entgelt für Dispositionskredit unwirksam

Schriftzug Dispo auf einem Blatt mit vielen Zahlen auf welchem auf Geldmünzen liegen
Urteil des BGH vom 25.10.2016, Az.: XI ZR 387/15

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos ein Entgelt von 2,95 € pro Monat berechnet wird, wenn die angefallenen Sollzinsen diesen Betrag nicht übersteigen, und Sollzinsen in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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02. März 2011

Keine Gebühren für die Führung eines Darlehenskontos

Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.02.2011, Az.: 17 U 138/10 Die Klausel eines Kreditinstituts, nach welcher ein Verbraucher eine Gebühr für die Führung seines Darlehenskontos zu leisten hat, unterliegt als Preisnebenabrede der ABG-Kontrolle. Sie ist im Übrigen unwirksam, denn sie benachteiligt den Darlehensnehmer unangemessen. Diesem würde so durch die Klausel ein Entgelt für Leistungen auferlegt, die allein im Interesse der Bank liegen, denn die Führung eines Kreditkontos ist für eine geordnete Buchführung und Rechnungslegung unabdingbar.
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27. November 2009

Schätzgebühren müssen ausdrücklich vereinbart werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2009, Az.: I-6 U 17/09

Die Einholung eines Sachverständigengutachten zur Wertermittlung von Darlehenssicherheiten ist allein im Interesse der Bank. Die Übernahme der "Schätzgebühr" durch den Verbraucher wird somit nicht als Teil der AGB Vertragsbestandteil, da diese auf Kosten im Interesse des Verbrauchers beschränkt sind. Eine Übernahme der "Schätzgebühr" durch den Verbraucher ist jedoch als allgemeiner Vertragsbestandteil zulässig.
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