Dash-Cam-Aufzeichnungen aus einem geparkten Pkw sind unzulässig
Die Anfertigung von Videoaufzeichnungen mit einer Dash-Cam aus einem geparkten Pkw heraus verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Anwohner der Straße, die von der Kamera erfasst wird. Schon das Bereithalten einer aufnahmebereiten Dash-Cam mit Bewegungssensor kann zum Zwecke des effektiven Rechtsschutzes der Privatsphäre der Anwohner untersagt werden. Videoaufnahmen, die mittels einer Dash-Cam rechtswidrig erlangt wurden, unterliegen einem Beweisverwertungsverbot.