Inhalte mit dem Schlagwort „Dashcam“

15. Mai 2018 Top-Urteil

Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel zulässig

Dashcam am Rückspiegel
Pressemitteilung Nr. 88/2018 zum Urteil des BGH vom 15.05.2018, Az.: VI ZR 233/17

Die anlasslose und permanente Aufzeichnung der Umgebung durch sog. „Dashcams“ stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen dar. Dennoch können im Falle eines Unfalls solche Aufnahmen in einem Zivilprozess als Beweismittel verwertbar sein. Denn die Frage der Verwertbarkeit im Zivilprozess muss für jeden Einzelfall im Rahmen einer Güterabwägung beantwortet werden.

Durch die freiwillige Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr setzt sich jeder der Wahrnehmung durch Dritte aus. Insofern durch Dashcam-Aufnahmen eben genau dieses ohnehin öffentlich einsehbare Verhalten aufgezeichnet wird, überwiegt das Interesse des Geschädigten an der Beweisführung zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Aufgezeichneten.

Die Frage der Verwertbarkeit stellt sich jedoch von vornherein nicht, wenn technisch sichergestellt ist, dass lediglich ein unmittelbares Unfallgeschehen dauerhaft gespeichert wird und automatisiert Aufnahmen des sonstigen Verkehrsgeschehens in kurzen Abständen dauerhaft und unwiderruflich überschrieben werden.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
28. November 2017

Dashcam verstößt gegen Datenschutzgesetz

Dashcam an Frontscheibe
Pressemitteilung Nr. 76 des AG München zum Urteil vom 09.08.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17

Im öffentlichen Verkehr darf zur Ermittlung von potentiellen Sachbeschädigungen an einem PKW nicht dauerhaft und anlasslos eine „Dashcam“ Videos aufzeichnen. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz im Sinne unbefugter Erhebung personenbezogener Daten. Eine derartige Überwachung des öffentlichen Raumes obliegt den staatlichen Stellen. Würde jede Privatperson dauernd ihre Umwelt aufzeichnen, würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch inhaltslos.

Weiterlesen
06. Juli 2016

Dashcam-Aufzeichnungen auch in Bußgeldverfahren verwertbar

schwarze Dashcam mit roter Aufschrift "Beweismittel" auf dem Display
Beschluss des OLG Stuttgart vom 04.05.2016, Az.: 4 Ss 543/15

Videoaufzeichnungen sogenannter Dashcams können selbst dann in einem Bußgeldverfahren als Beweismittel zulässig sein, wenn die Aufnahmen gegen das datenschutzrechtliche Verbot des § 6b BDSG verstoßen. Ein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot ergibt sich weder aus dem Gesetzeswortlaut oder den allgemeinen Grundsätzen der nach § 46 OWiG auch für Bußgeldverfahren anwendbaren Strafprozessordnung, sondern muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen entschieden werden. Das Filmen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Dashcam stellt dabei einen verdeckten und damit schwerwiegenden Eingriff in das Recht der informellen Selbstbestimmung des Betroffenen dar. Da die Aufnahmen jedoch keine Einblicke in die engere Privatsphäre gewähren, überwiegt insbesondere bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen (hier: Rotlichtverstoß deutlich über einer Sekunde) regelmäßig das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Weiterlesen
06. Mai 2016

Nutzung von Dashcams grundsätzlich unzulässig

Dashcam
Urteil des VG Ansbach vom 12.08.2014, Az.: AN 4 K 13.01634

Das Nutzen von Dashcams im Straßenverkehr, zur Sicherung von Beweisen ist unzulässig, da sie einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht derer darstellt, die unfreiwillig aufgezeichnet werden. Diese Rechtsgutsverletzung steht dem Nutzungsinteresse entgegen. Das Landesamt für Datenschutz kann diesen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch eine Versagung verbieten. Diese muss alle relevanten Gesichtspunkte erfassen, um dem Bestimmtheitserfordernis zu genügen.

Weiterlesen
17. Februar 2016

Dashcam-Video als Beweismittel im Zivilprozess zulässig

Dashcam
Beschluss des LG Landshut vom 01.12.2015, Az.: 12 S 2603/15

Die Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls mittels einer sogenannten Dashcam stellt keinen gravierenden Grundrechtseingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unfallbeteiligten dar und darf daher in einem zivilrechtlichen Prozess als Beweismittel verwendet werden. Zwar genügt das alleinige Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege nicht um dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu überwiegen, ein grundsätzlicher Vorrang des Persönlichkeitsrechts besteht jedoch ebenfalls nicht. Das zufällige und anonymisierte Filmen von Verkehrsteilnehmern mittels einer Dashcam im öffentlichem Verkehrsraum stellt dabei einen derart geringen Grundrechtseingriff dar, dass ein Beweisverwertungsverbot nicht mit einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht begründet werden kann.

Weiterlesen
05. Juni 2015

Beweissicherung im Strafverfahren durch Dashcam-Aufzeichnung

Dashcam
Urteil des AG Nienburg vom 20.01.2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)

Fertigt ein Zeuge zum Zwecke der Beweissicherung im Strafverfahren eine Dashcam-Aufzeichnung an, so steht dem weder ein Beweiserhebungs-, noch ein Beweisverwertungsverbot entgegen. Das Interesse des Zeugen am Nachweis der Haftung begründenden Umstände überwiegt das Interesse des Angeklagten am Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Zeuge auch Verletzter der aufgezeichneten Straftat sein könnte und nicht der Angeklagte selbst, sondern lediglich sein Fahrzeug abgebildet ist.

Weiterlesen
25. Februar 2015

Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen

schwarze Dashcam
Urteil des LG Heilbronn vom 17.02.1015, Az.: I 3 S 19/14

Aufzeichnungen einer im PKW installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. Die Videoaufzeichnungen werden verdeckt und ohne Kenntnis des Betroffenen angefertigt, weiterhin wird eine Vielzahl von Personen für einen nicht eingeschränkten Zeitraum aufgenommen, weshalb eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Ein überwiegendes Interesse des Filmenden an der Beweissicherung besteht angesichts der massiven Grundrechtsverletzung nicht. Außerdem verstößt die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine Dashcam gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG und § 22 S. 1 KunstUrhG.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a