Privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltungspflichten entfalten gegenüber der Finanzverwaltung keine Wirkung
Urteil des BFH vom 16.05.2013, Az.: II R 15/12 Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden.
Weiterlesen