Inhalte mit dem Schlagwort „Datenauskunft“

21. Juli 2021 Top-Urteil

Auskunftspflicht einer Versicherung nach der DSGVO

persönliche Daten Formular
Urteil des BGH vom 15.06.2021, Az.: VI ZR 576/19

Der BGH kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ (Art. 4 Nr. 1 Halbsatz 1 DSGVO) weit zu verstehen ist. Umfasst sind demnach sämtliche Informationen, die den Betroffenen persönlich betreffen. Zudem darf das Auskunftsrecht nicht dahingehend eingeschränkt werden, dass lediglich wichtige biografische Angaben umfasst werden. Der Betroffene muss die Richtigkeit der gespeicherten personenbezogenen Daten vollumfänglich überprüfen können.

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27. Oktober 2021

Mieter vs. Vermieter: Datenauskunftsanspruch

Häuser und Bücher
Teilurteil des AG Wiesbaden vom 26.04.2021, Az.: 93 C 2338/20

Das AG Wiesbaden hat klargestellt, dass eine Sammlung mehrerer Mietverträge eines Vermieters, ein Dateisystem gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Nr. 6 der Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Vorliegend hatte ein Vermieter sowohl den Namen, als auch die Telefonnummer des Mieters in sein Mobiltelefon abgespeichert und mehrere Mietverträge abgeheftet. Dem Mieter steht in diesem Fall grundsätzlich ein Anspruch auf Datenauskunft gegen den Vermieter zu.

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05. August 2019

Kein Auskunftsanspruch, wenn keine Anhaltspunkte, dass Informationen unvollständig

Austausch von Dokumenten
Urteil des LG Köln vom 18.03.2019, Az.: 26 O 15/18

Laut LG Köln ist ein Feststellungsinteresse als besondere Ausgestaltung des Rechtsschutzbedürfnisses dann gegeben, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch nicht gegeben. Außerdem verneinte das Gericht das Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 I DSGVO wegen fehlender Anhaltspunkte bezüglich der Unvollständigkeit der Auskunft. Ein solcher Anspruch würde bei Vorliegen der Voraussetzungen die Auskunft über verarbeitete, die Person betreffende personenbezogene Daten sowie weitere Informationen beinhalten. Dies bezieht sich auch auf Verarbeitungszwecke, Datenempfänger und die geplante Dauer der Speicherung.

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13. November 2018

Streitwert von € 500 bei datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch angemessen

Roter Paragraph auf Geldscheinen
Beschluss des OLG Köln vom 05.02.2018, Az.: 9 U 120/17

In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Bei Verfahren betreffend einer vollständigen Datenauskunft im Sinne des § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist unter dieser Maßgabe ein Streitwert von € 500 angemessen; wirtschaftliche Interessen sind bei einer solche Auskunft nicht ersichtlich.

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