Übernahme wesentlicher Datenbank-Bestandteile rechtswidrig
Die unerlaubte Übernahme wesentlicher Bestandteile einer Datenbank stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und ist folglich gemäß §§ 97 I S. 1, 87 b I UrhG zu unterlassen. Ein Bestandteil einer Datenbank ist bereits dann wesentlich, wenn für die Beschaffung dieses Teils der Datenbank ein jährlich wiederkehrender, erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand anfällt.