SCHUFA: Tilgung der Forderung begründet keinen Anspruch auf Löschung der Forderungsbeiträge
Die Speicherung von Daten, welche von Wirtschaftsauskunfteien gesammelt und gespeichert werden, dient dem Schutz des allgemeinen Interesses und dem der Wirtschaftsteilnehmer. Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen muss dahinter zurücktreten und wiegt folglich weniger schwer.
Dass der Kläger keinen Mietvertrag für eine Wohnung erhalte, stellt keine Situation im Sinne des Art. 17 DSGVO dar, sodass insbesondere auch kein Anspruch auf Löschung des Eintrags gegenüber der Beklagten besteht.