Inhalte mit dem Schlagwort „Datenschutzaufsichtsbehörde“

17. Juni 2021 Top-Urteil

Nationale Datenschutzbehörden dürfen bei DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung auch dann tätig werden, wenn sie nicht federführend sind

Schloss mit DSGVO Schriftzug, der von Europa Sternen umringt wird
Urteil des EuGH vom 15.06.2021, Az.: C-645/19

Nationale Datenschutzbehörden können unter gewissen Voraussetzungen gegen DSGVO-Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist zwar grundsätzlich die federführende Datenschutzbehörde für die Geltendmachung von Verstößen gegen die DSGVO zuständig. Unter gewissen Umständen können jedoch auch andere nationale Aufsichtsbehörden vor einem Gericht eines EU-Mitgliedsstaats tätig werden, auch wenn sie in Bezug auf die Datenverarbeitung nicht federführende Behörde sind. Dabei muss jedoch eng mit der jeweiligen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet werden. Demnach kann die belgische Datenschutzbehörde von Facebook Belgium die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO verlangen, obwohl Facebook seine Hauptniederlassung in Irland hat und damit grundsätzlich die irische Datenschutzbehörde zuständig wäre.

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22. Juli 2021

Zum Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden

Mann in einem Anzug streckt seine Hand vor sich und symbolisiert die Aufforderung mit etwas aufzuhören.
Beschluss des OVG Schleswig Holstein vom 28.05.2021, Az.: 4 MB 14/21

Der Auskunftspflichtige darf sich bei Fragen einer Datenschutzbehörde auf das Aussageverweigerungsrecht nach § 40 Abs. 4 BDSG berufen, wenn dieser durch die Beantwortung sich selbst oder einen Angehörigen einer strafrechtlichen Verfolgung oder eines Verfahrens über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Der Betroffene müsse sich außerdem auf das Verweigerungsrecht berufen. Zur Begründung führt das Gericht an, dass es bei Ablehnung dieses Rechts zu einer Aushöhlung des grundrechtlich verankerten "nemo tenetur se ipsum accusare"-Grundsatz kommen würde, wonach kein Bürger dazu verpflichtet ist, sich selbst strafrechtlich zu belasten.

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19. September 2014 Top-Urteil

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook

Lupe über einen Text zum Thema "Datenschutz".
Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 04.09.2014, Az.: 4 LB 20/13

Die Betreiber einer Facebook-Fanpage haften nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern dieser Seite, die allein von Facebook vorgenommen wird. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Betreiber daher nicht zur Deaktivierung der Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße, wie einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen, verpflichten.

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