Teilkündigung des Anstellungsvertrages eines Datenschutzbeauftragten
Die ordentliche Kündigung eines Datenschutzbeauftragten, die auf das Anstellungsverhältnis ohne die Datenschutzfunktion beschränkt ist, ist nach der aktuellen Rechtsprechung ausgeschlossen. Anders läge der Fall, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur von seiner Funktion als Datenschutzbeauftragten entbinden will, das Arbeitsverhältnis ansonsten aber weiterhin fortführen möchte.