Richtlinie über die Vorratspeicherung von Daten ist auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt
Pressemitteilung Nr. 11/09 des EuGH zum Urteil vom 10.02.2009, Az. C-301/06 Die Richter des europäischen Gerichtshofs haben in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Art. 95 EG, der den Erlass von Maßnahmen erlaubt, die die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, die geeignete Rechtsgrundlage für die den Betreibern auferlegte Verpflichtung sei, die Daten für einen bestimmten Zeitraum auf Vorrat zu speichern.
Weiterlesen