Inhalte mit dem Schlagwort „Datenverkehr“

16. Mai 2017 Top-Urteil

Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten

IP-Adresse auf Glastafel
Pressemitteilung Nr. 74/2017 des BGH zum Urteil vom 16.05.2017, Az.: VI ZR 135/13

Dynamische IP-Adressen, die ein Dienstanbieter beim Zugriff auf eine Internetseite, die vom Anbieter allgemein zugänglich gemacht ist, gespeichert werden, sind für den Anbieter personenbezogene Daten. Als personenbezogene Daten dürfen IP-Adressen über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus nur dann ohne die Einwilligung des Nutzers dieser Dienste erhoben und verwendet werden, sofern dies erforderlich ist, um die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Mediendienste zu gewährleisten. Hierzu muss jedoch eine Interessenabwägung mit den Grundrechten der Nutzer stattfinden. Unter dynamischen IP-Adressen versteht man Ziffernfolgen, die Computern bei jeder Einwahl ins Internet zugewiesen werden.

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07. Juli 2023

„StreamOn“ der Telekom darf zunächst nicht weiterbetrieben werden

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2019, Az.: 13 B 1734/18

Die für Telekomkunden hinzubuchbare Option „StreamOn“, welche es den Kunden erlaubt Videos und Audios zu streamen, ohne dass damit ihr mobiles Datenvolumen belastet wird, stellt nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität dar. „StreamOn“ verstoße gegen dieses Gebot, da die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung von „StreamOn“ verringert wird. Darüber hinaus verstoße „StreamOn“ auch gegen die Roaming-Verordnung der EU, da die Nutzung von „StreamOn“ im europäischen Ausland den Kunden von ihrem mobilen Datenvolumen abgezogen wird, während dies bei Kunden die „StreamOn“ in Deutschland nutzen grade nicht der Fall ist.

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19. Mai 2015

Vectoring-Werbung ist irreführend

Graue Computer-Maus ist mit einer Weltkugel verbunden, am Kabel steht "100 Mbit"
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 134/14

Eine Werbevideo, welches die Vectoring-Technologie erklärt und in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Datenübertragungsrate anpreist, kann irreführend sein, wenn für einen erheblichen Teil der so bestimmten Verkehrskreise die Aussage des Videos dahingehend zu verstehen ist, dass diese Technik uneingeschränkt Downloadgeschwindigkeiten von 100 MBit/s und Uploadgeschwindigkeiten 40 MBit/s erlaubt, obwohl es sich dabei lediglich um einen Maximalwert und keinen Durchschnittswert handelt. Gerade weil der Verbraucher mit der üblichen Formulierung „bis zu” vertraut ist, liegt für ihn die Annahme nahe, dass die neue Technik durch die Formulierung „von maximal 50 MBit/s auf 100 MBit/s“ eine konstante Geschwindigkeit erlaubt. Dem steht auch nicht entgegen, dass dem Verbraucher bekannt ist, dass in den bestehenden Netzen die jeweils erreichbare Höchstgeschwindigkeit von Faktoren abhängig ist, die nicht von dem Anbieter zu vertreten sind.

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13. April 2015

Vorlagefragen an den EuGH zur Einordnung einer dynamischen IP-Adresse als personenbezogenes Datum

Schild mit entgegengesetzten Richtungen auf dem einen DATA und auf dem anderen IPv4/IPv6
Beschluss des BGH vom 25.10.2014, Az.: VI ZR 135/13

1. Ist Art. 2 Buchstabe a der Richtlinie 95/46/EG des EPs und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. EG 1995, L 281/31) Datenschutz - RL - dahin auszulegen, dass eine Internetprotokoll - Adresse (IP - Adresse), die ein Diensteanbieter im Zusammenhang mit einem Zugriff auf seine Internetseite speichert, für diesen schon dann ein personenbezogenes Datum darstellt, wenn ein Dritter (hier: Zugangsanbieter) über das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen verfügt?

2. Steht Art. 7 Buchstabe f der Datenschutz - Richtlinie einer Vorschrift des nationalen Rechts entgegen, wonach der Diensteanbieter personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit dies erforderlich ist, um die konkrete Inanspruchnahme des Telemediums durch den jeweiligen Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, und wonach der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Telemediums zu gewährleisten, die Verwendung nicht über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann?

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21. Februar 2011

Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters auf hohe anfallende Kosten bei Nutzung des Internets auf Handy

Urteil des LG Münster vom 18.01.2011, Az.: 06 S 93/10

Ein Mobilfunkanbieter muss den Kunden auf die Gefahr von hohen anfallenden Kosten durch die Nutzung von WAP- und Internetverbindungen mit seinem Mobiltelefon und die damit einhergehenden Vorzüge einer Datenflatrate hinweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mobilfunkanbieter seine Handys bereits mit einer Navigationssoftware ausliefert, bei der im erheblichen Umfang Datenverkehr entstehen kann.
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