Webhoster haftet für Datenverluste
Bei einem Host-Provider-Vertrag besteht die Nebenpflicht des Anbieters, Datensicherungsmaßnahmen, wie Sicherungskopien und Backups der betreuten Website, zu ergreifen. Einer ausdrücklichen Vereinbarung der Datensicherung bedarf es dabei nicht, da bereits mit Vertragsschluss eine Erhaltungs- und Obhutspflicht hinsichtlich der Website besteht. Kommt es wegen fehlender Backups zu Datenverlusten, so steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter zu. Bei der Berechnung der Schadenshöhe ist jedoch ein Abzug für die bereits erfolgte Nutzung der Website vorzunehmen.